Corona

Stadt hat 3,8 Milliarden Euro Überbrückungshilfen ausgezahlt

Stadt hat 3,8 Milliarden Euro Überbrückungshilfen ausgezahlt

Stadt hat 3,8 Milliarden Euro Überbrückungshilfen ausgezahlt

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Hamburg hat insgesamt 3,8 Milliarden Euro an Corona-Überbrückungshilfen ausgezahlt. Das teilte ein Sprecher der Wirtschaftsbehörde der Deutschen Presse-Agentur mit. Wie viele Unternehmen in welchem Umfang Hilfen zurückzahlen müssen, ist offen. «Die Unternehmen müssen immer dann anteilig oder vollständig die gewährte Hilfe zurückzahlen, wenn die entsprechenden Fördervoraussetzungen nicht erfüllt wurden», so die Behörde. Das gelte vor allem dann, wenn sich die bei Antragstellung prognostizierten Umsätze und Kosten nicht realisieren ließen. «Da sich die Schlussabrechnungen bundesweit noch in Bearbeitung befinden, liegen zur Gesamthöhe der Rückzahlungen noch keine Angaben vor.»

Der Sprecher wies auch darauf hin, dass die ursprüngliche Frist für Schlussabrechnungen zu den Coronahilfen zwar Ende Oktober ausgelaufen, aber seitens der Bundesregierung bis Ende Januar 2024 verlängert worden sei. «Unternehmen haben also bis dahin Zeit, die Abrechnungen vorzulegen; eine Fristverlängerung bis Ostern, 2. April, ist möglich, sofern die Einreichung innerhalb der Frist für die Unternehmen nicht möglich ist.» Insgesamt erwartet die Wirtschaftsbehörde den Angaben zufolge etwa 25.000 Schlussabrechnungspakete. «Davon wurden bisher rund 9500 Pakete eingereicht.»

Nach Zahlen des Bundeswirtschaftsministeriums wurden deutschlandweit rund 13,1 Milliarden Euro Soforthilfe und 63,3 Milliarden Euro für Programme wie die November-, Dezember-, oder Neustarthilfe ausgezahlt.

Die Corona-Überbrückungshilfen wurden unbürokratisch an existenzbedrohte Unternehmen mit hohen Umsatzrückgängen ausgezahlt. Diese Auszahlung war aber an eine Schlussabrechnung gekoppelt - es wurden also der tatsächliche Umsatzrückgang und förderfähige Fixkosten mit der Prognose abgeglichen. Zu Rückforderungen kann es zum Beispiel kommen, wenn der tatsächliche Umsatzrückgang geringer war als bei Antragstellung erwartet. Frist für die Schlussabrechnungen war der 31. Oktober. Unbürokratisch könne dies aber bis zum 31. Januar und auf Antrag auch bis spätestens 31. März verlängert werden, hieß es im Bundeswirtschaftsministerium.

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