Schleswig-Holstein & Hamburg

Teilerfolg für Scandlines im Rechtsstreit um Fährhafen

Teilerfolg für Scandlines im Rechtsstreit um Fährhafen

Teilerfolg für Scandlines im Rechtsstreit um Fährhafen

dpa
Schleswig (dpa/lno) -
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Autos warten am Fährhafen von Puttgarden auf Fehmarn (Schleswig-Holstein) auf die Fähre nach Dänemark. Foto: Carsten RehdeR/dpa/Archivbild

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Die Reederei Scandlines hat vor dem Verwaltungsgericht Schleswig einen Teilerfolg im Rechtsstreit um den Fährhafen Puttgarden errungen. Das schleswig-holsteinische Innenministerium habe für den Bau des geplanten Ostseetunnels benötigte Grundstücke möglicherweise zu Unrecht vorzeitig an die Vorhabenträger übertragen, teilte das Gericht am Freitag mit. Gegen diese sogenannte Besitzeinweisung hatte die Reederei geklagt.

In seiner Entscheidung war das Ministerium davon ausgegangen, dass die Besitzeinweisung für den Beginn der Bauarbeiten und die planmäßige Fertigstellung des Vorhabens dringend geboten sei. Dabei sei jedoch nicht berücksichtigt worden, dass das Rettungs- und Notfallkonzept des Tunnels noch nicht geprüft und gebilligt worden sei, befand das Gericht. Das habe das Bundesverwaltungsgericht bei der Genehmigung des Planfeststellungsbeschlusses für den Tunnel im November 2020 aber ausdrücklich gefordert. Die Besitzeinweisung ist laut Gericht ein Verwaltungsakt, der den Beginn der Baumaßnahme noch vor dem Abschluss des Enteignungsverfahrens ermöglicht.

Die Projektgesellschaft zum Bau der Festen Fehmarnbeltquerung, Femern A/S, erklärte, «bereits in der Planung für den Bau des Fehmarnbelt-Tunnels haben wir Mechanismen und Zeitpuffer eingebaut, um auf solche Situationen reagieren zu können». Femern rechne nur mit einer geringfügigen Verzögerung in Deutschland. «Der Großteil der Arbeiten für den Fehmarnbelt-Tunnel findet in Dänemark statt und schreitet weiter zügig voran.» Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig habe keine Auswirkungen auf den Zeitplan. «Der Fehmarnbelt-Tunnel soll im Jahr 2029 eröffnen.»

Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Bernd Buchholz (FDP) sprach von «Nickligkeiten, auf die wir gerne verzichten könnten». Ein Sprecher des Innenministeriums erklärte dagegen, «sofern diese im Eilverfahren vorgenommene Einschätzung des Gerichts im Hauptsacheverfahren Bestand hätte, wären erhebliche Verzögerungen beim Bau der festen Fehmarnbeltquerung zu erwarten». Darüber hinaus habe die zu klärende Rechtsfrage grundsätzliche Bedeutung für zukünftige Besitzeinweisungsverfahren. Das Innenministerium will Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen.

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