Schleswig-Holstein & Hamburg

TK: Fehlzeiten im Corona-Jahr 2020 in Hamburg gesunken

TK: Fehlzeiten im Corona-Jahr 2020 in Hamburg gesunken

TK: Fehlzeiten im Corona-Jahr 2020 in Hamburg gesunken

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Das Logo am Hauptsitz der Techniker Krankenkasse (TK) in Hamburg. Foto: Ulrich Perrey/dpa

Trotz der rund 37 000 bestätigten Corona-Infektionen im vergangenen Jahr ist der Krankenstand in Hamburg nach Angaben der Techniker Krankenkasse (TK) leicht gesunken. Die bei der TK versicherten Erwerbstätigen meldeten durchschnittlich 14,8 Fehltage, wie die Krankenkasse am Donnerstag mitteilte. Im Jahr 2019 waren es 15,2 Fehltage gewesen. Der Krankenstand sank leicht von 4,17 auf 4,05 Prozent.

«Seit Beginn der Corona-Pandemie sind in Hamburg besonders Infektions- und Erkältungskrankheiten deutlich zurückgegangen», sagte die Leiterin der TK-Landesvertretung, Maren Puttfarcken. «Eine Erklärung hierfür könnten die verschärften Abstands- und Hygieneregeln während der Pandemie sein.»

Nach Angaben der Barmer-Krankenversicherung halbierte sich die Zahl der Krankschreibungen wegen Grippe zwischen November und Weihnachten im Vergleich zu den beiden Vorjahren. Zum Jahresende 2018 und 2019 seien durchschnittlich 923 bis 1721 Barmer-Versicherte pro Woche wegen Influenza krankgeschrieben gewesen. Im selben Zeitraum 2020 waren im Mittel lediglich 661 Personen pro Woche wegen einer Grippe arbeitsunfähig. «Die Abstand- und Hygieneregeln zum Schutz vor Corona senken offensichtlich auch das Influenzarisiko», sagte der Landesgeschäftsführer der Barmer, Frank Liedtke.

Nach einer Analyse der DAK-Gesundheit fehlten erkrankte Arbeitnehmer im vergangenen Jahr in Deutschland im Schnitt länger im Job als 2019. Allerdings ging die Anzahl der Fälle von Arbeitsunfähigkeit insgesamt zurück, wie aus der Analyse hervor geht. Demnach lag der Krankenstand 2020 mit 4,1 Prozent geringfügig unter dem Vorjahresniveau von 4,2 Prozent.

Der Krankenstand beziffert die Zahl der arbeitsunfähig geschriebenen Kranken bezogen auf 100 Pflichtmitglieder einer Krankenkasse. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung müssen Versicherte an ihre Kasse schicken, wenn sie länger als drei Tage fehlen.

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