Prozess

Tote Fußgänger: Staatsanwaltschaft will fast fünf Jahre Haft

Tote Fußgänger: Staatsanwaltschaft will fast fünf Jahre Haft

Tote Fußgänger: Staatsanwaltschaft will fast fünf Jahre Haft

dpa
Kiel (dpa/lno) -
Zuletzt aktualisiert um:
Eine Figur der blinden Justitia. Foto: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Diesen Artikel vorlesen lassen.

Er stand unter Drogen, hatte keinen Führerschein und fuhr in eine Fußgängergruppe: Drei Menschen starben. Jetzt starteten die Plädoyers.

Wegen fahrlässiger Tötung von drei Menschen in Tateinheit mit Gefährdung des Straßenverkehrs hat die Staatsanwaltschaft am Freitag gegen einen 26 Jahre alten Autofahrer viereinhalb Jahre Haft gefordert. Zugleich sollen nach ergänzender Mitteilung eines Sprechers des Kieler Landgerichts weitere drei Monate Haft für die Einbeziehung eines früheren Strafbefehls verhängt werden. Die Anklagebehörde beantragte zudem die Unterbringung des drogensüchtigen Mannes in einer Entziehungsanstalt und eine Sperre für den Erwerb eines Führerscheins von fünf Jahren.

Laut Anklage hatte der 26-Jährige am 20. Januar 2021 in Neumünster mit seinem Wagen eine Fußgängergruppe erfasst. Dabei starben ein 34 Jahre alter Mann und dessen 30 Jahre alte Lebensgefährtin, beide waren Polizeibeamte. Die 27-jährige Schwester der 30-Jährigen erlag wenige Tage später ihren Verletzungen.

Der Altenpfleger war laut Anklage zum Unfallzeitpunkt ohne Führerschein, unter Drogeneinfluss und mit mindestens Tempo 60 unterwegs. Zudem stand der Mann wegen einer Drogenstraftat unter Bewährung. Die Anklage warf ihm zunächst ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen vor. Während des Verfahrens teilte das Gericht aber mit, dass auch eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Betracht kommen könne. Dem schloss sich die Staatsanwaltschaft offenbar an.

Die Nebenklage hatte dem 26-Jährigen im Verlauf des Prozesses unter Hinweis auf einen Chatverlauf sogar Mord vorgeworfen und die Verweisung des Falles ans Schwurgericht gefordert. Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidigung folgten dem aber nicht.

Weitere Plädoyers der Nebenklage und der Verteidigung sind für den 13. Dezember geplant. Das Urteil soll am 21. Dezember verkündet werden.

Mehr lesen