Kriminalität

Unterbringungsbefehl wegen Verdachts des Mordversuchs

Unterbringungsbefehl wegen Verdachts des Mordversuchs

Unterbringungsbefehl wegen Verdachts des Mordversuchs

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild

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Erst soll sie ihr Baby getötet und dann versucht haben, ihren Lebenspartner umzubringen. Nun wurde gegen eine 32-Jährige aus Hamburg ein Unterbringungsbefehl verhängt.

Eine 32-Jährige soll versucht haben, ihren 37 Jahre alten Lebenspartner mit einem Messer zu töten - und dies, nachdem sie drei Monate zuvor ihren erst wenige Wochen alten Sohn getötet haben soll. Dies bestätigte die Staatsanwaltschaft am Montagnachmittag. Über diese Verbindungen zwischen beiden Fällen hatte zunächst die «Bild» berichtet.

Am Freitagmorgen hatte der 37-jährige die Polizei alarmiert, wie Mordkommission und Staatsanwaltschaft am Montag mitteilten. Die Frau wurde nach Angaben der Polizei noch am Freitag in ein Untersuchungsgefängnis gebracht. Die zuständige Haftrichterin sprach einen Unterbringungsbefehl wegen versuchten Mordes gegen die Frau aus. Der Mann kam am Freitag mit leichten Verletzungen in eine Klinik. Ein Unterbringungsbefehl wird richterlich angeordnet, wenn Beschuldigte schuldunfähig oder vermindert schuldfähig sind. Kurz nach dem Tod ihres Kindes im Mai soll die Frau versucht haben, sich umzubringen. Aufgrund einer Vermisstenanzeige fanden Polizeibeamte sie jedoch noch rechtzeitig in ihrer Wohnung, woraufhin sie in Untersuchungshaft kam. Laut Staatsanwaltschaft wurde die Frau dann wegen verminderter Schuldfähigkeit wieder aus der Haft entlassen. Wer vermindert schuldfähig ist, kann nicht angeklagt werden. Nach weiteren Angaben und einem vorläufigen Gutachten ging die Staatsanwaltschaft davon aus, dass keine Gefährdung für die Außenwelt vorliegt. Das hat sich laut Staatsanwaltschaft nun geändert, so dass die 32-Jährige noch am Freitag in Untersuchungshaft gebracht wurde.

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