Schleswig-Holstein & Hamburg

«Urnenwanderungen» zur Bundestagswahl im Norden

«Urnenwanderungen» zur Bundestagswahl im Norden

«Urnenwanderungen» zur Bundestagswahl im Norden

dpa
Husum (dpa/lno) -
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Werden Urnen mit Stimmzetteln zur Bundestagswahl am 26. September zur Schiffsfracht? Durchaus möglich ist das im Fall der Halligen Hooge und Langeneß. Das liegt an einer neuen Bestimmung in der Bundeswahlordnung.

Bei der Bundestagswahl am 26. September wird es auf Hallig Hooge besonders spannend - und das nicht nur wegen des Wahlergebnisses. Auf Hooge wird die 50 zur magischen Zahl. Grund ist eine neue Bestimmung in der Wahlordnung (Paragraf 68, Absatz 2): Erstmals dürfen die Ergebnisse dann nicht mehr im Wahllokal ausgezählt werden, wenn dort weniger als 50 Stimmen abgegeben wurden. Das soll eine Gefährdung des Wahlgeheimnisses verhindern.

In solchen Fällen muss nach Schließung des Wahllokals um 18.00 Uhr die Urne in einen anderen Wahlbezirk gebracht und der Inhalt vor der Auszählung mit den dortigen Stimmzetteln vermischt werden. Auf Hooge wurden bei den letzten Wahlen 51 bis 53 Stimmen abgegeben - es könnte also knapp werden.

Würde die Zahl 50 verfehlt, ginge die verschlossene Urne mit dem Schiff zur Auszählung nach Pellworm auf Reise. Im schlimmsten Fall müsste sie mit der Fähre nach Nordstrand und von dort nach Pellworm gebracht werden, sagte Bürgermeisterin Katja Just am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Eine zweite Möglichkeit wäre ein Transport mit einem kleinen Schiff direkt nach Pellworm; das sei noch nicht geklärt. Just hofft aber, dass es nicht so weit kommt: «Wir haben hier immer treue Urnenwähler». Sollten auf der Hallig Langeneß weniger als 50 Stimmen zusammenkommen, müsste auch diese Urne nach Pellworm gebracht werden. Die Zahl der Briefwähler wird auch dort entscheiden.

Anhand der Ergebnisse früherer Wahlen könnte die 50er-Regelung im Wahlkreis Nordfriesland/Dithmarschen-Nord in über 40 Gemeinden greifen, erklärte am Freitag der Kreiswahlleiter, Nordfrieslands Landrat Florian Lorenzen.

Er hat mittlerweile mit vielen Gemeinden und Ämtern das konkrete Vorgehen vereinbart. «Wir werden alles tun, um die Bundeswahlordnung umzusetzen und die schnellstmögliche Auszählung der Stimmzettel zu gewährleisten», sagte Lorenzen. Er zeigte sich überzeugt, dass es gelingen wird, einen sicheren und möglichst schnellen Transport von Urnen zu organisieren. Auf dem Landweg wird das kein Problem sein, aber im Zweifel muss die Urne eben auch durchs Wattenmeer gefahren werden. Im genannten Wahlkreis mit seinen Inseln und Halligen gibt es 197 Gemeinden, davon 133 in Nordfriesland und 64 in Dithmarschen.

Zehn Gemeinden haben sich bisher freiwillig für eine Zusammenlegung ihrer Wahlbezirke entschieden. Dort wird es laut Kreisverwaltung also jeweils nur ein Wahllokal geben, in dem die Einwohner beider Dörfer gemeinsam ihre Stimmen abgeben. Auf Hallig Gröde wurde früher im Zimmer des Bürgermeisters gewählt, aber das soll vorbei sein. «Wir werden alle Briefwahl machen», sagte Amtsinhaber Jürgen Kolk bereits vor Wochen der dpa. Alle elf Halligbewohner sind wahlberechtigt.

Andere Gemeinden haben sich gegen eine vorherige Zusammenlegung entschieden, obwohl klar ist, dass sie keine 50 Stimmzettel in der Urne haben werden, weil dort weniger Wahlberechtigte wohnen. Ihre Urnen müssen am Wahlabend also auf jeden Fall wandern. Das betrifft unter anderem Elisabeth-Sophien-Koog und Norderfriedrichskoog.

Die Wahlbehörden vor Ort sind laut Kreisverwaltung informiert und wissen, wohin die einzelnen Urnen jeweils gebracht werden müssen, wenn sie nicht vor Ort ausgezählt werden dürfen. «Uns war wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger weiterhin in ihrem Wohnort wählen können, auch wenn die Urne abends möglicherweise in einem Nachbarort ausgezählt wird», sagte Kreiswahlleiter Lorenzen. Ein Nachteil des vom Bundeswahlleiter vorgegebenen Verfahrens besteht aus Sicht des Kreises darin, dass das Stimmergebnis betroffener Gemeinden nicht mehr einzeln ausgewiesen wird.

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