Bundesgerichtshof

Urteil im Flensburger Cannabis-Prozess weitgehend bestätigt

Urteil im Flensburger Cannabis-Prozess weitgehend bestätigt

Urteil im Flensburger Cannabis-Prozess weitgehend bestätigt

dpa
Karlsruhe (dpa/lno) -
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Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

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Der Bundesgerichtshof hat das Urteil in einem Flensburger Cannabis-Prozess weitgehend bestätigt. Der 5. Strafsenat wies Revisionen mehrerer Angeklagter mit Beschluss vom 7. Juni zurück, wie das Gericht auf seiner Website mitteilte. Teilweise Erfolg hatte aber die Revision eines Angeklagten. Eine andere Kammer des Landgerichts Flensburg muss neu über die Einziehung von Geld verhandeln. Das Landgericht hatte entschieden, von dem Angeklagten einen Betrag in Höhe von 75.600 Euro einziehen zu lassen.

Nach mehr als zwei Jahren Verhandlung war der Cannabis-Prozess am 19. Januar 2021 zu Ende gegangen. Drei der Angeklagten verurteilte das Gericht zu Haftstrafen wegen bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln. Sechs Angeklagte erhielten Bewährungsstrafen. Ein Mann wurde freigesprochen. Fünf Angeklagte hatten demnach Plantagen betrieben - etwa in einer Garage oder auf einem Dachboden - und insgesamt Hunderte Kilogramm Cannabis geerntet.

Zudem verurteilte das Landgericht am 3. Februar 2021 einen weiteren Mann wegen bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Cannabis in nicht geringer Menge in 54 Fällen zu einer Haftstrafe von neun Jahren. Außerdem sollten 1,258 Millionen Euro Wertersatz eingezogen werden. Das Verfahren war wegen Krankheit des Angeklagten von dem Cannabis-Prozess abgetrennt worden.

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