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Urteil: Vier Jahre Gefängnis wegen versuchten Totschlags

Urteil: Vier Jahre Gefängnis wegen versuchten Totschlags

Urteil: Vier Jahre Gefängnis wegen versuchten Totschlags

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
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Ein Mikrofon steht in einem Saal eines Gerichts. Foto: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

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Das Landgericht Hamburg hat einen 30-jährigen Mann wegen versuchten Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Ein mitangeklagter 31-Jähriger wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Angeklagten im März 2021 einen Mann attackierten und ihm mit einer Eisenstange mehrfach auf den Kopf schlugen. Anschließend ließen sie den lebensgefährlich Verletzten am Boden liegend zurück. Der Tat war ein Angriff des Opfers vorausgegangen.

In erster Instanz hatte das Landgericht Hamburg die Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aufgehoben und das Verfahren an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Für den 30-Jährigen hatte die Staatsanwaltschaft wegen gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von drei Jahren beantragt. Für den 31-Jährigen ebenfalls wegen gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten unter Aussetzung der Vollstreckung zur Bewährung.

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