Bundesverfassungsgericht

Urteil zu Analyse-Software der Polizei kommt im Februar

Urteil zu Analyse-Software der Polizei kommt im Februar

Urteil zu Analyse-Software der Polizei kommt im Februar

dpa
Karlsruhe
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild

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Das Bundesverfassungsgericht verkündet am 16. Februar sein Urteil zu neuartigen Ermittlungsmöglichkeiten der Polizei mit einer speziellen Analyse-Software. Das teilte das Karlsruher Gericht am Freitag mit. Verhandelt wurde erst kurz vor Weihnachten, damit kommt die Entscheidung in dem durchaus komplexen Verfahren ungewöhnlich schnell. Das dürfte damit zusammenhängen, dass die zwölfjährige Amtszeit der als Berichterstatterin zuständigen Richterin Gabriele Britz im Februar abläuft.

Das Computersystem, das große Datenmengen durchforstet, um Strukturen und Netzwerke von Verdächtigen zu identifizieren, ist schon in Hessen und Nordrhein-Westfalen im Einsatz. Andere Länder könnten bald folgen. Die Befürworter meinen, dass die Sicherheitsorgane nur so mit der Digitalisierung Schritt halten könnten. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die die Überprüfung in Karlsruhe angestoßen hat, befürchtet, dass auch unbescholtene Menschen ins Visier der Polizei geraten. Das Urteil bezieht sich auf Hessen und Hamburg, wo es für den möglichen Einsatz der Software bisher nur eine gesetzliche Grundlage gibt. Die GFF will erreichen, dass die Verfassungsrichter für die Nutzung der Technik frühzeitig strenge Vorgaben machen.

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