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Verfahren zur Schlickverklappung nicht beschleunigbar

Verfahren zur Schlickverklappung nicht beschleunigbar

Verfahren zur Schlickverklappung nicht beschleunigbar

dpa
Hamburg
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Ein Bagger holt bei Arbeiten zur Elbvertiefung Schlick aus einem Hafenbecken. Foto: Axel Heimken/dpa/Archivbild

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Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) sieht keine Möglichkeit zur Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens zur Verklappung von Elbschlick in der ausschließlichen Wirtschaftszone. «Meine subjektive Einschätzung ist, dass sich das nicht beschleunigen lässt», sagte BSH-Vize Bernd Brügge am Dienstag in Hamburg. Es müssten alle Beteiligten gefragt, die Umweltbelange geprüft und auch eine gewisse Akzeptanz geschaffen werden. «Da rechne ich nicht damit, dass man das so eben in einer relativ kurzen Zeit schaffen kann», sagte Brügge.

Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) hatte zuletzt mehrfach darauf hingewiesen, dass der Antrag der Hamburg Port Authority (HPA) zur Verklappung von Elbschlick weit draußen in der Nordsee bereits seit dem vergangenen Sommer vorliege. Hamburg steht bei der Schlickentsorgung ziemlich unter Druck, weil die Vereinbarung zur Schlickverklappung am Seezeichen E3 nahe Helgoland befristet ist und die Nachbarländer Schleswig-Holstein und Niedersachsen das Abladen von Schlick nahe der Vogelschutzinsel Scharhörn strikt ablehnen.

Der Leiter der BSH-Abteilung «Ordnung des Meeres», Nico Nolte, zuständig für die Aufstellung der maritimen Raumordnungspläne für die ausschließliche Wirtschaftszone, sagte, üblicherweise dauere ein solches Verfahren zwei bis zweieinhalb Jahre. Er wies aber darauf hin, dass das BSH ein derartiges Verfahren noch nie geführt habe, «weil es bisher einen solchen Antrag noch nicht gegeben hat».

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