Schleswig-Holstein & Hamburg

Versuchter Mord in Pflegeheim: Frau mit Hammer angegriffen

Versuchter Mord in Pflegeheim: Frau mit Hammer angegriffen

Versuchter Mord in Pflegeheim: Frau mit Hammer angegriffen

dpa
Kiel (dpa/lno) -
Zuletzt aktualisiert um:
Eine Statue der Justitia mit verbundenen Augen am Eingang eines Gerichts. Foto: Fabian Sommer/dpa/Symbolbild

Mit einem schweren Hammer soll ein 24-jähriger Pfleger in einem Alten- und Pflegeheim in Wahlstedt (Kreis Segeberg) plötzlich immer wieder auf den Kopf einer jungen Kollegin eingeschlagen haben. Das Opfer erlitt laut Anklage unter anderem ein offenes Schädel-Hirn-Trauma, mehrere Frakturen und schwere Prellungen an den Armen, mit denen es die Hammerattacke abzuwehren versuchte. Sie leide noch heute physisch und psychisch an den Folgen des lebensgefährlichen Angriffs und sei in Behandlung, sagte die 21-Jährige am Freitag im Kieler Landgericht. Nach der Tat lag sie demnach mehrere Tage auf der Intensivstation. Mindestens sechs blutende Wunden seien im Kopfbereich genäht worden. Die Anklage lautet auf versuchten Mord (Az.: 592 Js 42673/20).

Das Tatmotiv liegt noch im Dunkeln. Weder die Frau noch ihre Kolleginnen konnten vor Gericht dazu Angaben machen. Der Angeklagte schwieg zu Prozessbeginn zur Tat.

Der Kollege habe beim gemeinsamen Dienst in einem Patientenzimmer plötzlich von hinten zugeschlagen, sagte die junge Frau. Als sie sich umgedreht habe, um ihn abzuwehren, schlug er demnach weiter mit dem etwa 400 Gramm schweren Hammer auf ihren Kopf ein. Er habe auch nicht von ihr abgelassen, als sie zu Boden stürzte, sondern habe sich auf sie gesetzt und sie gewürgt. Der Mann floh den Aussagen zufolge erst, als Zeuginnen wegen der Schreie der Frau herbeieilten. Er stellte sich dann noch am Tatabend bei der Polizei in Bad Bramstedt und wurde vorläufig in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.

Die 21-Jährige wurde von ihrer Mutter und einem weiteren Betreuer ins Gericht begleitet. Sie ist Nebenklägerin im Verfahren. Ihr Rechtsanwalt stellte einen Schmerzensgeldantrag im fünfstelligen Bereich. Im Prozess geht es auch um eine mögliche dauerhafte Unterbringung des Angeklagten in einer psychiatrischen Klinik. Das Urteil wird am 19. Februar erwartet.

Mehr lesen