Bürgerschaft

Viele Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen genehmigt

Viele Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen genehmigt

Viele Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen genehmigt

dpa
Hamburg (dpa/lno) -
Zuletzt aktualisiert um:
Eine Fahrradstraße führt durch Wohnhäuser im Bezirk Altona. Foto: Christian Charisius/dpa

Diesen Artikel vorlesen lassen.

Mit Sozialen Erhaltungsverordnungen soll in bestimmten Wohnvierteln in Hamburg einer Verdrängung der angestammten Bewohner etwa durch Luxussanierungen entgegengewirkt werden. Doch auch hier werden noch viele Mietwohnungen in Eigentumswohnungen...

In den 15 Hamburger Wohngebieten mit Sozialen Erhaltungsverordnungen sind von bislang 226 Anträgen auf Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen 12 abgelehnt worden. 200 Anträge wurden hingegen genehmigt, wie aus der Senatsantwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der Stadtentwicklungsexpertin der CDU-Bürgerschaftsfraktion, Anke Frieling, hervorgeht. Andere Anträge wurden demnach zurückgezogen. Von 33 Anträgen auf Abriss bestehender Wohngebäude wurden laut Senat 19 genehmigt.

Mit den Sozialen Erhaltungsverordnungen (SozErhVO) will der rot-grüne Senat nach eigenen Angaben die «Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen» erhalten - und so einer Gentrifizierung - also einer Verdrängung der angestammten Bewohner beispielsweise durch Luxussanierungen - entgegenwirken. Wird eine SozErhVO erlassen, kann die Stadt Umwandlungen oder Sanierungen untersagen oder bei einem Verkauf von einem Vorkaufsrecht Gebrauch machen.

Die erste dieser Verordnungen wurde bereits 1995 für die südliche Neustadt erlassen. Seit 2012 folgten 14 weitere. Zuletzt kam Ende 2020 die für die Jarrestadt in Winterhude hinzu. Für ein weiteres Gebiet in Borgfelde gebe es bereits einen Aufstellungsbeschluss. «Darüber hinaus werden laufend die Voraussetzungen für den Erlass weiterer SozErhVO Gebiete überprüft», schreibt der Senat.

«Nach mehr als 10 Jahren Sozialer Erhaltungsverordnung ist noch nicht klar einzuschätzen, ob die erhofften Wirkungen eintreten», sagte Frieling. «Die Mieten steigen weiter, Bestandsmieten von durchschnittlich elf Euro in sieben älteren Gebieten der sozialen Erhaltungsverordnung sind sicher nicht als günstig zu bezeichnen.»

Auch die Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen würden weiterhin fast immer genehmigt; «Abrisse ebenso - leider nicht immer zugunsten von Ersatzbauten mit mehr Wohneinheiten».

Der Senat argumentiert anders und verweist auf die präventive Wirkung der Verordnungen: So würden Antragsteller ihre Pläne häufig in Vorgesprächen mit den jeweiligen Bezirksämtern mit den Erhaltungsverordnungen in Einklang bringen. «Diese Vorgänge spiegeln sich nicht notwendigerweise in einer Zunahme der Zahl abgelehnter Anträge wider. Vielmehr kann davon ausgegangen werden, dass Anträge ohne Aussicht auf Genehmigung in Gebieten mit SozErhVO gar nicht erst gestellt werden», heißt es in der Senatsantwort.

Mehr lesen