Stübbek/Kopenhagen
Die Appellinstanz der dänischen Flüchtlingsbehörde hat nach intensiver Diskussion am 1. Februar entschieden, dass der syrische Flüchtling, der sich mitsamt Ehefrau und fünf Kindern sehr gut in Nordschleswig eingelebt hat, nicht in seine syrische Heimat zurückgeschickt wird.