Apenrade/Aabenraa
Die Schützer des Naturstrandes Loddenhoi sehen in den zwei erneuten Genehmigungen der Küstenbehörde wesentliche Verstöße gegen nationales Recht und EU-Bestimmungen. „Der Jollenhafen darf laut Gesetz nicht existieren“, stellt Hafen-Gegnerin Birte Schultz entschieden fest – und legte zusammen mit weiteren Weggenossinnen und -genossen Einspruch ein.