Stadtentwicklung

Grünes Licht für den Abriss des Wohngebäudes anno 1890

Grünes Licht für den Abriss des Wohngebäudes anno 1890

Grünes Licht für den Abriss des Wohngebäudes anno 1890

Düppel/Dybbøl
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Das alte Gebäude Dybbøl Bygade 97 Foto: Sønderborg Kommune

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Der Ausschuss für Technik, Stadt und Wohnen genehmigt den Abbruch des Gebäudes an der Dybbøl Bygade 97: Das ehemals denkmalgeschützte Haus darf abgerissen werden, die Maschinen können anrücken.

Im Jahr 1890 wurde unweit der Kirche in Düppel eine neue Häuslerstelle gebaut. Mittlerweile ist das Wohngebäude heruntergekommen – und wird bald verschwinden. Der Besitzerin oder dem Besitzer wurde vom kommunalen Ausschuss für Technik, Stadt und Wohnen grünes Licht für den Abriss gegeben.

Das alte ländliche Gebäude wurde einst auf der „Save-Skala“ auf Platz 3 eingestuft – es war demnach also bewahrungswürdig im Sinne des Denkmalschutzes. Diesen Status hat die Kommune nun aber anders eingestuft. „Das Gebäude liegt ja ein wenig ab von der Straße. Heute ist es auf der Skala lediglich eine vier oder fünf“, so die Vorsitzende des Ausschusses, Kirsten Bachmann (Schleswigsche Partei).

Wohnbereiche fördern

Das Haus darf in seinem jetzigen Zustand nicht als Wohnhaus genutzt werden. Es müsste erst durchgreifend renoviert und wieder hergerichtet werden, wird in den Papieren der Kommune festgestellt. Es gibt im Augenblick keine konkreten Pläne für das Grundstück.

Das Haus ist mit Blau eingekreist. Foto: Sønderborg Kommune

Der Stadtrat möchte nachhaltige Wohnbereiche fördern und auch Gebieten in den Städten helfen, die nicht mehr ihre ursprüngliche Funktion erfüllen können. Daher erlaubte er der Eigentümerin oder dem Eigentümer des Hauses an der Dybbøl Bygade 97 vor Kurzem einen Abriss des Hauses im nördlichen Teil von Düppel. So entschied der Ausschuss für Technik, Stadt und Wohnen.

Keine Bemerkungen eingetroffen

Wären die aktuellen Abbruchpläne abgelehnt worden, dann hätte die Besitzerin oder der Besitzer bei der Kommune eine Übernahme und eine Entschädigung beantragen können. Eine Übernahme kann abgelehnt werden, wenn die Rendite vom Wert anderer vergleichbarer Häuser abweichen würde. Über eine Übernahme hätte eine Kommission entscheiden müssen.

Die Abrisspläne lagen vom 28. Juni bis 8. August in der öffentlichen Anhörung. Es gingen keine Bemerkungen ein.

Das Haus liegt einige Meter von der Straße entfernt. Foto: Sønderborg Kommune
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