Leserbrief

„Kleinkarierter Unfug: Ausländische P-Scheiben voll zulässig“

Kleinkarierter Unfug: Ausländische P-Scheiben voll zulässig

Kleinkarierter Unfug: Ausländische P-Scheiben voll zulässig

Paul Sehstedt
Nordschleswig/Sønderjylland
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Die deutsche Parkscheibe: Hier dreht man am Zifferblatt. Foto: Ove Jensen/shz.de

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Der Busunternehmer Paul Sehstedt aus Apenrade versteht das Problem mit deutschen und dänischen Parkscheinen und Bußgeldern überhaupt nicht. Es gibt Regelungen, auf die sich die Politiker geeinigt haben. Das deutsche Design ist EU-weit Standard. Was P-Syd praktiziert, ist ein Verstoß gegen das EU-Recht, meint er.

Manchmal frage ich mich, warum die EU-Staaten sich nicht an die Regelungen halten, auf die sich die Politik schon seit Langem geeinigt hat. 
EU-Recht steht über Nationalrecht, falls keine besondere Vereinbarung mit einem oder mehreren Nationalstaaten vorliegt.
 
Zum Thema Parkscheiben heißt es von der EU-Kommission Folgendes: 1. Die Kommission ist sich der Situation bewusst und hat in diesem Zusammenhang bereits Antworten auf die schriftlichen parlamentarischen Anfragen E-000513/2023 und E-000584/2023 übermittelt.
2. Am 31. März 1979 haben die europäischen Verkehrsministerinnen und ‐minister auf der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister im Rahmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (ECMT/OECD) den Bericht[1]über die Standardisierung physischer Parkscheiben gebilligt. Zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Verkehrs einigten sie sich darauf, die Gestaltung der in der Bundesrepublik Deutschland verwendeten Parkscheibe zu übernehmen. Frankreich und Dänemark wurde eine Ausnahme[2] gewährt und die weitere Nutzung ihrer nationalen Parkscheiben gestattet, wobei die Parkscheiben internationaler Betreiber in ihrem Hoheitsgebiet jedoch anerkannt werden müssen[3]. Wie in den Antworten auf die schriftlichen parlamentarischen Anfragen E-000513/2023 und E-000584/2023 erwähnt, ist die Kommission angesichts dieser Übereinkunft nicht der Ansicht, dass weitere Maßnahmen in diesem Bereich erforderlich sind.
 
  • [1] https://doi.org/10.1787/ecmt_resolutions-1979-fr
  • [2] Frankreich scheint inzwischen von dieser Ausnahmeregelung keinen Gebrauch mehr zu machen.
  • [3] In einer Fußnote der Vereinbarung wird zudem darauf hingewiesen, dass die dänische Parkscheibe auch außerhalb Dänemarks anerkannt werden sollte, da keine wesentlichen Unterschiede zur europäischen Parkscheibe bestehen.
     
Was P-Syd praktiziert, ist ein Verstoß gegen EU-Recht, da das deutsche Design EU-weit als Standard gilt. Alles andere ist für mich kleinkarierter Unfug.
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