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Zwangsabsteiger gehen in die Berufung

Zwangsabsteiger gehen in die Berufung

Zwangsabsteiger gehen in die Berufung

Apenrade/Aabenraa
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Die Handballerinnen von EH Aalborg müssen aufgrund der schlechteren Tordifferenz gegenüber der punktgleichen Mannschaft von Skanderborg Håndbold absteigen. Foto: Henning Bagger/Ritzau Scanpix

Die Verantwortlichen von Nordsjælland Håndbold und EH Aalborg wollen sich auch nach dem zweiten Rückschlag mit dem Zwangsabstieg aus der Liga nicht abfinden und haben ein weiteres Mal Einspruch eingelegt.

Die Berufungsinstanz von Danmarks Idræts Forbund (DIF) muss nun entscheiden, ob die Handballer von Nordsjælland Håndbold und die Handballerinnen von EH Aalborg den schweren Gang in die Zweitklassigkeit gehen müssen, obwohl die Saison in der Liga nicht zu Ende gespielt worden ist.

„Wir setzen unseren Kampf fort. Wir haben noch nicht aufgegeben“, sagt Nordsjælland-Direktor Hans Peter Dueholm gegenüber Ritzau, nachdem der Klub gemeinsam mit EH Aalborg die Angelegenheit vor die Berufungsinstanz des dänischen Sportverbandes gebracht hat.

„Jetzt hoffen wir, dass die Berufungsinstanz von DIF so schnell wie möglich eine Entscheidung treffen kann, damit die Angelegenheit ein Ende finden kann“, so Henrik Skals, Direktor von EH Aalborg.

„Es ärgert mich wahnsinnig, dass es dazu kommen muss“, sagt ein genervter DHF-Vorsitzender Per Bertelsen: „Aber so ist unser Rechtssystem aufgebaut, und das respektiere ich selbstverständlich. Das ist das Recht der Klubs, bei DIF Einspruch einzulegen.“

Bei der außerordentlichen Sitzung der Klubvertreter am Montagabend war mit überwältigender Mehrheit beschlossen worden, dass die Entscheidung des dänischen Handballverbandes DHF zum Saisonabbruch Bestand halben soll. 

Bei einem Treffen am 15. April hatte der Ausschuss für professionellen Handball in Dänemark entschieden, dass die Saison abgebrochen werden soll und die zum damaligen Zeitpunkt Tabellenletzten absteigen.

Dagegen hatten die drei Klubs Nordsjælland Håndbold, EH Aalborg und Odder Håndbold Einspruch eingelegt. 

Die unabhängige Berufungsinstanz von DHF gab den Vereinen am 5. Mai recht – der Ausschuss für professionellen Handball habe keine Befugnis gehabt, diese Entscheidung zu treffen.

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