Kriminalität

Bundeswehr-Piloten mit Laserpointer geblendet: Niebüller Polizei stellt Verdächtigen

Bundeswehr-Piloten mit Laser geblendet: Polizei stellt Verdächtigen

Piloten mit Laser geblendet: Polizei stellt Verdächtigen

Hagen Wohlfahrt/shz.de
Niebüll
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Bundeswehr-Piloten wurden im Raum Niebüll mit einem Laserpointer geblendet. Bei der Aufnahme handelt es sich um ein Symbolfoto. Foto: DRF Luftrettung/shz.de

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Ein 34-Jähriger steht im Verdacht, die Besatzung eines Bundeswehrflugzeugs mit einem Laserpointer geblendet zu haben. Die Kripo Niebüll ermittelt.

Der Vorfall ereignete sich bereits am vergangenen Freitagabend. Gegen 23 Uhr befand sich nach Angaben der Polizei ein zweimotoriges Propellerflugzeug der Bundeswehr mit drei Besatzungsmitgliedern auf einem Routineflug in Richtung Nordsee. Während des Fluges wurde das Flugzeug durch einen Laserstrahl geblendet. Verletzt wurde demnach durch das gebündelte Licht niemand, und die Besatzung behielt die Kontrolle über die Maschine.

Da es in den Tagen und Wochen zuvor im Bereich Südtondern schon weitere Blendungen mittels eines Laserpointers gegeben habe, wurde die Polizei informiert. Beamte vom Polizeirevier Niebüll hielten sich bereits im Bereich der letzten Blendungen auf und erkannten die Blendungen mit eigenen Augen. Mit Unterstützung der Bundeswehrpiloten in der Luft wurde der Ausgangsort des Laserstrahls schnell lokalisiert. Vor Ort trafen die Beamten auf einen 34-jährigen Mann, bei dem die Polizisten schließlich einen Laserpointer sicherstellten. Das Gerät hat laut Herstellerbeschreibung eine Leistung von 50.000 Milli-Watt; für dessen Betrieb müssen diverse Schutzmaßnahmen getroffen werden. Es gehört in die Laserklasse 4, der freie Verkauf ist in Deutschland nicht erlaubt.

Wo genau der Tatverdächtige entdeckt wurde, wollte eine Polizeisprecherin auf Anfrage von shz.de nicht sagen. Auch nähere Angaben zu dem Flug machte sie nicht.

Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr

Weitere Ermittlungen wurden von der Kripo Niebüll übernommen: Die Blendung von Luftfahrzeugen und deren Insassen mit Laserpointern ist laut Polizei kein Kavaliersdelikt. Es handelt sich hierbei um eine Straftat, einen gefährlichen Eingriff in die Sicherheit des Luftverkehrs, die bei Verurteilung mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft wird.

Blendungen kämen immer wieder vor und beträfen sowohl Zivil- als auch Militärflugzeuge. Durch die direkte Blendung von Piloten während des Fluges könne es zu gefährlichen Situationen kommen, insbesondere in kritischen Phasen des Fluges, wie bei Start, Anflug und Landung: Die Wahrnehmung der Umgebung, die Sicht nach draußen, sowie das Situationsbewusstsein werden demnach stark eingeschränkt. Auch bestehe eine Gefahr für die Gesundheit der Besatzungsmitglieder. Laser können auf der Netzhaut der Piloten schwere Schädigungen verursachen.

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