Corona-Krise

Epidemische Notlage in SH: Was bedeutet eine Sperrstunde?

Epidemische Notlage in SH: Was bedeutet eine Sperrstunde?

Epidemische Notlage in SH: Was bedeutet eine Sperrstunde?

SHZ
Flensburg
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Von 23 bis 5 Uhr müssen Gastronomiebetriebe schließen, eine Ausgangssperre für alle in dieser Zeit gibt es aber nicht. Foto: Philipp von Ditfurth/dpa Bildfunk

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Am Montag beschloss der Landtag die epidemische Notlage für Schleswig-Holstein. Zentrales Thema: Eine Sperrstunde von 23 bis 5 Uhr. Doch was bedeutet das?

Bei vielen Flensburgern werden beim Wort „Sperrstunde“ Erinnerungen an die im letzten Frühjahr verhängte Ausgangsperre wach. Damals hieß es, nach 21 Uhr darf nur noch vor die Tür gehen, wer einen wirklich wichtigen Grund hat. Doch die am Montag beschlossene Sperrstunde hat nichts mit der Ausgangssperre im letzten Jahr gemein, betont ein Pressesprecher aus dem Gesundheitsministerium.

Warum Sperrstunde und für wen gilt sie?

Die Sperrstunde betrifft ausschließlich die Gastronomie in Schleswig-Holstein. In der Zeit von 23 bis 5 Uhr müssen Gastronomen ihr Restaurant schließen.

Es ist somit weiterhin erlaubt, das eigene Haus oder die Wohnung zu verlassen – auch ohne triftigen Grund. Eine Ausgangssperre wie im letzten Frühjahr steht aktuell nicht zur Diskussion.

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