Schleswig-Holstein

Feuer frei? Der Wolf soll ins Jagdrecht aufgenommen werden

Feuer frei? Der Wolf soll ins Jagdrecht aufgenommen werden

Feuer frei? Der Wolf soll ins Jagdrecht aufgenommen werden

Inga Gercke/shz.de
Kiel
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Nabu: Wölfe weiter bedroht Foto: Lino Mirgeler/shz.de

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Der Landtag hat über die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht diskutiert. Die Regierung will nun einen Gesetzentwurf vorbereiten, der den Wolf zwar aufnimmt, aber weiterhin unter Schutz stellt.

„Wir werden den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen“, sagte Landwirtschaftsminister Werner Schwarz am Freitag in der Landtagssitzung. Ein entsprechendes Gesetz sei bereits in Arbeit. Allerdings werde der Schutzstatus des Wolfes dadurch nicht aufgehoben, so Schwarz weiter.

CDU und Grüne bekommen ihren Willen

Zuvor gab es eine Diskussion über das Vorhaben von CDU und Grünen, die genau das wollten: den Wolf in das Jagdrecht aufnehmen, aber mit ganzjähriger Schonzeit.

Der Wolf und das Jagdrecht – was bedeutet das nun?

Zukünftig dürfen Jäger einen Wolf erschießen, wenn er beispielsweise bei einem Zusammenstoß mit einem Auto lebensgefährlich verletzt wurde. Bis jetzt dürfen nur Polizisten diese Nottötung durchführen. Die geplante Gesetzesänderung regelt dann auch den Abschuss eines sogenannten Problemwolfs, der dann möglich ist.

Schwarz betont dabei, dass die Gesetzesänderung Tierhalter nicht von ihrer Pflicht entbinde, sich um den Schutz ihrer Tiere zu kümmern.

FDP scheitert mit ihrem verschärften Antrag

Die FDP konnte sich mit ihrem Antrag hingegen nicht durchsetzen. Die Opposition reichte eine einfache Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht nicht. Sie wollten zusätzlich das bestehende Wolfsmanagement in ein Bestandsmanagement umwandeln sowie „No-Go“-Areas an der Küste mit Weidetierhaltung einführen. „Wir dürfen bei der Ausbreitung des Wolfs nicht tatenlos zuschauen.” Der Antrag wurde allerdings abgelehnt.

Mehr Wölfe in SH

Erst am Donnerstag kam die Nachricht: In Schleswig-Holstein wurden zwei residente Wolfspaare nachgewiesen. Schwarz rechne deshalb mit ein bis zwei neuen Wolfsrudeln im nächsten Jahr. „Die Aufnahme ins Jagdrecht ist ein erster wichtiger Schritt”, so der Minister.

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