Coronalage in Flensburg

Gesundheitsamt stellt Kontaktnachverfolgung um

Gesundheitsamt stellt Kontaktnachverfolgung um

Gesundheitsamt stellt Kontaktnachverfolgung um

SHZ
Flensburg
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Aktuell liegt der Inzidenzwert für Flensburg bei 226,8; in der Innenstadt und auf Kundgebungen wird ab Januar weiterhin die Maskenpflicht gelten. Foto: Marcus Dewanger / SHZ

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Oberbürgermeisterin Simone Lange geht davon aus, dass die Omikron-Variante des Virus binnen weniger Tage dominant sein wird. Ab sofort wird verstärkt auf Eigenverantwortung bei Kontaktverfolgung und Quarantäne gesetzt.

Einen Traumwert von null Neuinfektionen den dritten Tag in Folge meldete die Stadt Flensburg Mitte Juni 2021. Doch schon damals war den Experten im Gesundheitsamt klar, dass die Pandemie nicht vorüber ist. Als große Unbekannte zu dem Zeitpunkt galt die Delta-Virusvariante.

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Inzwischen sind wir im griechischen Alphabet ein paar Buchstaben weiter. Die Omikron-Variante des Coronavirus ist auch der Grund für eine kurzfristig einberufene Pressekonferenz der Stadt Flensburg am vorletzten Tag des Jahres 2021. Die Zahl der an diesem Tag gemeldeten Neuinfektionen mit dem Coronavirus zwingen zum Handeln, sagt Oberbürgermeisterin Simone Lange.

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Mit 68 an einem Tag ist die Anzahl so hoch wie noch nie in der Pandemie bislang in Flensburg. Schon jetzt beziffert Lange den Omikron-Anteil der täglich gemeldeten Fälle mit mehr als 50 Prozent und geht davon aus, dass in zwei, drei Tagen fast jede Neuinfektion eine mit der neuesten Virusvariante sein werde. Aktuell zählt Flensburg derzeit 64 Omikron-Fälle.

Im Krankenhaus, fügt Dezernentin Karen Welz-Nettlau hinzu, sei bislang noch keine mit Omikron infizierte Person.

Eigenverantwortung bei Kontaktnachverfolgung

Vor diesem Hintergrund und um seine Arbeitsfähigkeit zu erhalten, stellt das Gesundheitsamt ab sofort das Verfahren um. „Wir benötigen jetzt Mithilfe“, schickt Simone Lange vorweg. Denn zum einen, so erklärt die Oberbürgermeisterin, setze man auf das eigenverantwortliche Informieren der Kontaktpersonen durch eine mit dem Coronavirus infizierte Person. „Das bedeutet, die Anrufe zur Kontaktnachverfolgung finden jetzt nicht mehr statt.“


Die Handlungsanleitung werde dabei so klar wie möglich formuliert. „Die positiv getestete Person bekommt eine schriftliche Information per Email mit einer Anleitung, wie Kontaktpersonen informiert werden müssen“, erläutert Lange. Auch eine Bescheinigung werde zeitversetzt ausgestellt.

In diesem Atemzug werde zudem der Zeitraum der verhängten Quarantäne vereinheitlicht. Künftig betrage diese stets zehn Tage. Eine Befreiung von der Quarantäne erfolge ohnehin nur nach telefonischer Rücksprache mit dem Gesundheitsamt, so dass die Isolation gegebenenfalls auf diesem Wege verlängert werden könnte. Diese Abstimmung zwischen Scout beziehungsweise Behörde und infizierter Person, so ist den Erläuterungen zu entnehmen, stellt die maßgebliche Schnittstelle für die weiteren notwendigen Maßnahmen dar.


Mit dem angepassten Verfahren der Kontaktverfolgung stelle man auf ein Modell um, das andere Städte bereits durchgesetzt haben, sagt Simone Lange. Aktuell verfüge man über 16 Scouts im Gesundheitsamt, ergänzt Karen Welz-Nettlau. Im Einsatz seien bisher immer zwischen fünf und sieben, auch an Wochenenden, sagt die Dezernentin für Jugend, Soziales, Gesundheit und Zentrale Dienste.

Man befinde sich im laufenden Bewerbungsverfahren, um weitere sogenannte Containment Scouts einzustellen und könne erfolgreiche Bewerber binnen einer Woche in Beschäftigung bringen.

Kontrolle bei Quarantäne

Eine Verkürzung der Quarantäne erwarte man ohnehin demnächst bundesweit, sagt Simone Lange. Quarantäne-Kontrollen werden stichprobenartig fortgesetzt, jedoch sei man auch hier auf die Mitwirkung der Flensburger Bevölkerung angewiesen wegen der hohen Fallzahlen.

Maskenpflicht auf Kundgebungen

Als weitere Maßnahme wird die Stadt Flensburg vor dem Jahreswechsel eine neue Kommunalverfügung veröffentlichen, die am 1. Januar 2022 in Kraft tritt. Demnach werden kundgebungsartige Veranstaltungen grundsätzlich einer Maskenpflicht unterliegen, kündigt die Verwaltungschefin an, und die Gebiete in der Stadt aufgeführt, wo diese Pflicht außerdem gilt.

Natürlich reagiere man damit auch auf „Tatsachen“, räumt die Oberbürgermeisterin ein, gefragt, ob man damit die als „Spaziergänge“ deklarierten, aber unangemeldeten Versammlungen meine. Weil angemeldete Versammlungen hingegen ohnehin mit Auflagen versehen würden, treffe die Verordnung aber „alle“ gleichermaßen. Bei Regelverstoß können die Kundgebung aufgelöst oder Bußgelder verhängt werden.


Die Oberbürgermeisterin appelliert erneut an die Vernunft und Solidarität der Menschen in Flensburg. Gerade mit Blick auf Silvester und Neujahr habe man nochmal an alle bekannten Veranstalter belehrt, dass alle geltenden Regeln einzuhalten sind. Und an die Bevölkerung Flensburgs gerichtet, sagt Lange: „Nicht alles, was erlaubt ist, muss ich auch tun.“ Die Oberbürgermeisterin bittet darum, sich an alle Schutzmaßnahmen zu halten und weiterhin die Impfangebote wahrzunehmen. „Impfen ist und bleibt der Schlüssel zur Aufrechterhaltung unseres sozialen Lebens.“

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