Infrastruktur

Land genehmigt A20-Tunnel – gebaut werden darf trotzdem noch nicht

Land genehmigt A20-Tunnel – gebaut werden darf trotzdem noch nicht

A20-Tunnel genehmigt – gebaut werden darf trotzdem nicht

Henning Baethge / SHZ
Glücksstadt
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Der neue Elbtunnel muß nicht warten. Foto: Carsten Rehder

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Zweiter Versuch für den Bau des A20-Elbtunnels bei Glückstadt: Das Land Schleswig-Holstein hat eine neue Baugenehmigung erteilt. Warum die Bagger trotzdem noch nicht rollen dürfen – und erneut Klagen drohen.

Das Land Schleswig-Holstein hat eine neue Baugenehmigung für den geplanten A-20-Elbtunnel zwischen Glückstadt und dem niedersächsischen Drochtersen erteilt. Das sagte der Kieler Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen am Donnerstag gegenüber shz.de. Der parteilose Minister sprach von einem „wichtigen Schritt in Richtung Baurecht für die A20 an der Westküste“.

Die erste Baugenehmigung für die Tunnelhälfte auf schleswig-holsteinischem Gebiet war vor sieben Jahren vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gekippt worden – wegen eines fehlerhaften Berichts über die Folgen des Tunnelbaus für die Wasserqualität in der umliegenden Region. Nun hat die von Bund und Land beauftragte Projektfirma Deges die Pläne so gründlich überarbeitet, dass Madsens Genehmigungsbehörde sie abgesegnet und den sogenannten Planänderungsbeschluss erlassen hat.

Minister Madsen lobt Deges für „allergößte Sorgfalt“

„Die Deges hat in diesem sogenannten Fehlerheilungsverfahren alle Aspekte, vor allem Umweltaspekte, mit allergrößter Sorgfalt abgewogen“, sagte Madsen. Er sei daher sicher, dass die Genehmigung auch im Fall von erneuten gerichtlichen Klagen Bestand haben werde. Der A20-Elbtunnel soll sechs Kilometer lang werden und laut jetzigem Stand gut zwei Milliarden Euro kosten. Er ist das Herzstück des Weiterbaus der Küstenautobahn A20 von Bad Segeberg bis nach Westerstede in Niedersachsen.

Noch darf die Deges allerdings nicht die Bagger rollen lassen: Zwar existiert auch für die Tunnelhälfte auf niedersächsischer Seite Baurecht, sogar schon seit 2016 – doch darf der Elbtunnel laut Urteil aus Leipzig erst dann in Bau gehen, wenn auch die Anschlussstücke im Norden zur A23 und im Süden zum geplanten Autobahnkreuz Kehdingen rechtskräftig genehmigt sind. Madsen erwartet, dass das zumindest im Norden „noch dieses Jahr“ der Fall sein wird.

BUND will erneute gerichtliche Klage prüfen

Ob abermals Klagen gegen die Baugenehmigung des Landes eingereicht werden, ist unklar. Der Planänderungsbeschluss für den Tunnel wird vom 6. bis 20. Februar öffentlich ausgelegt. Im Anschluss bleibt dann bis 20. März Zeit, um über juristische Schritte zu entscheiden. Gegen den ersten Planfeststellungsbeschluss hatten vor sieben Jahren unter anderem die Umweltverbände Nabu und BUND prozessiert.

Auch jetzt behält sich der BUND vor, gemeinsam mit dem Nabu zu klagen. „Die Entscheidung, ob wir Rechtsmittel einlegen, wird sich noch eine Zeit hinziehen, weil wir den Planänderungsbeschluss natürlich erst mal genau inhaltlich und anwaltlich prüfen werden und uns auch mit unserer Partnerorganisation eng absprechen werden“, sagt Schleswig-Holsteins BUND-Chef Ole Eggers. Bis zur Anfrage unserer Zeitung habe er im übrigen noch gar nichts von der neuen Baugenehmigung gewusst: „Uns als Verfahrensbeteiligter ist der Planänderungsbeschluss nicht zugestellt worden.“

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