Aktivbus Flensburg

Neues Sozialticket wird „sehr gut angenommen“

Neues Sozialticket wird „sehr gut angenommen“

Neues Sozialticket wird „sehr gut angenommen“

SHZ
Flensburg
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Busfahren in Flensburg ist sei Jahresbeginn für Menschen mit geringem Einkommen günstiger. Foto: Ove Jensen / SHZ

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Seit Januar bekommen Bürger mit wenig Geld die Monatskarte für die Stadtbusse zum halben Preis. Aktivbus spricht nach den ersten sechs Wochen bereits von einem Erfolg.

Es war eine Rechnung mit vielen Unbekannten: Als Aktivbus zum Jahresbeginn mit der Herausgabe des neuen Sozialtickets begann, wusste niemand, wie groß die Nachfrage sein würde, ob die im Haushalt der Stadt Flensburg eingeplanten 100.000 Euro im Jahr ausreichen würden und ob das System mit einer zentralen Ausgabestelle in der Holmpassage praktikabel sein würde.

Sechs Wochen nach dem Start zieht Aktivbus-Geschäftsführer Paul Hemkentokrax ein erstes positives Fazit. „Das Sozialticket wird sehr gut angenommen“, sagte er auf Nachfrage von shz.de. Genaue Zahlen will er erst veröffentlichen, nachdem er seinen Aufsichtsrat auf der nächsten Sitzung in zwei Wochen informiert hat.

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Was Hemkentokrax aber bereits sagen kann: Die Zahlen bewegen sich in einem Bereich, in dem man von einem Erfolg sprechen kann. Befragungen bei der Ausgabe des Sozialtickets haben ergeben, dass sowohl Neukunden erreicht werden als auch Personen, die schon in der Vergangenheit regelmäßig mit dem Bus fuhren und jetzt finanziell entlastet werden.

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Anspruch auf das Sozialticket haben alle Inhaber des Sozialpasses, der in Flensburg schon seit vielen Jahren ausgegeben wird und mit dem es Ermäßigungen zum Beispiel beim Eintritt zu Kulturveranstaltungen gibt. Den Sozialpass erhalten zum Beispiel Hartz-IV-Empfänger, aber auch andere Personen mit geringem Einkommen.


Anlaufschwierigkeiten hat es nach Darstellung des Aktivbus-Chef keine gegeben. Die Zusammenarbeit mit der Stadt als Finanzier und mit der Bequa als Ausgabestelle des Sozialpasses laufe hervorragend. „Es gibt kein Sand im Getriebe zum Nachteil der Empfangsberechtigten.“

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