Nordfriesland

Punk-Antrag abgelehnt: Start für Camp-Räumung unklar

Punk-Antrag abgelehnt: Start für Camp-Räumung unklar

Punk-Antrag abgelehnt: Start für Camp-Räumung unklar

Nils Leifeld/shz.de
Westerland
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Wann und ob das Punk-Protestcamp geräumt wird, ist auch am Mittwoch weiter unklar. Foto: Lea Pischel/shz.de

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Das Protestcamp der Punks auf Sylt ist seit 1. September nicht mehr genehmigt. Dennoch wurde es bislang nicht geräumt. Das könnte sich nun ändern. Das Verwaltungsgericht hat den Eilantrag der Demonstranten abgelehnt.

Auch wenn es in den vergangenen Tagen merklich geschrumpft ist, ist das Protestcamp der Punks auf Sylt noch immer nicht aus dem Stadtpark verschwunden - obwohl es seit 1. September nicht mehr genehmigt ist. Nun könnte alles sehr schnell gehen und das Camp doch zeitnah geräumt werden: Das Verwaltungsgericht Schleswig hatte am Dienstag einen Eilantrag der Demonstranten auf Sylt abgelehnt.

Das verkündete Nikolas Häckel, Bürgermeister der Gemeinde Sylt, am Dienstag auf Facebook. Damit ist der Weg für eine Räumung so gut wie frei.

Häckel verkündet Gerichtsentscheid auf Facebook

„Nun wird der Kreis Nordfriesland noch über den Widerspruch entscheiden müssen, dennoch ist der Bescheid des Kreises Nordfriesland als Versammlungsbehörde sofort durchsetzbar“, schrieb Bürgermeister Häckel, Bürgermeister der Gemeinde Sylt, am Dienstag auf Facebook. „Mein Vollzugshilfeersuchen liegt der Polizei vor, wird dort geprüft, sobald dies umsetzbar ist, sollte es vollzogen werden.“

Der Kreis Nordfriesland hatte einen Antrag auf Verlängerung des Camps zunächst abgelehnt. Die Punks wollten das nicht akzeptieren und haben sich daraufhin an das Verwaltungsgericht gewandt. Das Gericht kündigte am Dienstag an, sich zeitnah festzulegen, ob das Camp geräumt werden muss oder bleiben darf. Nun kam die Entscheidung doch schneller als erwartet. Das Verwaltungsgericht Schleswig begründete seine Entscheidung am Dienstagnachmittag in einer umfassenden Stellungnahme.

Auflagen missachtet - Geruchsbelästigung und Lärm durch Punks

Darin heißt es, das „Gericht teilt die Bewertung der Versammlungsbehörde, dass im Zusammenhang mit den unzureichenden sanitären Verhältnissen im Camp und wegen der unmittelbaren Gefahr einer rücksichtslosen Lärmbelastung für die Anlieger inzwischen eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit eingetreten ist.“ Diese lasse es als verhältnismäßig erscheinen, eine Fortsetzung des Protestcamps über den 31. August 2022 hinaus zu unterbinden. Je länger eine Versammlung andauere, desto schwerer wögen die durch sie verursachten Verletzungen der Rechte Dritte.

In besagter Stellungnahme geht das Verwaltungsgericht auch konkret darauf ein, dass die Protestierenden auf Sylt sich nicht an verabredete Vorgaben gehalten hätten. So hätten die Protestierenden sich nicht an die Vorgabe gehalten, Chemietoiletten vorzuhalten und zu benutzen. „Vielmehr hätten sie ihre Notdurft auf umliegenden privaten und öffentlichen Flächen verrichtet.“ Es sei zu erheblichen Verschmutzungen und Geruchsbeeinträchtigungen der Anlieger durch menschliche und tierische Exkremente gekommen. „Die von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Chemietoiletten hätten aufgrund von Vandalismus nicht zu einer Verbesserung geführt. Darüber hinaus habe es laut Stellungnahme der Landespolizei Ruhestörungen gegeben.“

Erwähnt werden auch die jüngsten Auseinandersetzungen der Punks mit der Polizei. Am 31. August sei es zu wiederholten Polizeieinsätzen gekommen. „Die eingesetzten Beamten seien dabei nicht bloß beleidigt, sondern auch mit Flaschen beworfen worden. Eine Polizistin sei verletzt worden. Die von der Versammlungsleitung eingesetzten Ordner hätten es nicht geschafft, im Camp hinreichend für Ordnung zu sorgen.“

Gericht hat sich noch nicht entschieden

Dadurch, dass das Gericht den Antrag der Punks abgelehnt hat, bleibt es bei der sofortigen Vollziehbarkeit der Verfügung und die Polizei könnte nach dem Amtshilfeersuchen der Gemeinde die Räumung einleiten. Gegen den Beschluss vom 6. September kann binnen zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden. Die Einlegung der Beschwerde hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Heißt: Es könnte trotzdem geräumt werden. Der Veranstalter des Camps hat inzwischen auch Widerspruch gegen die Ablehnung der Verlängerung eingelegt.

Der Kreis Nordfriesland hat in einer Stellungnahme am späten Dienstagnachmittag die Entscheidung des Verwaltungsgerichts begrüßt. „Wir freuen uns, dass das Verwaltungsgericht Schleswig die Entscheidung unsrer Versammlungsbehörde bestätigt hat, das Protestcamp im Sylter Rathauspark nicht zu verlängern. Damit stehen die Bewohner des Camps nun endgültig in der Pflicht, mit ihren Zelten den Park zu verlassen“, so Sprecher Hans-Martin Slopianka. Sollten die Punks den Park nicht zeitnah verlassen, sei als letztes Mittel eine Räumung durch die Polizei möglich. „Die Gemeinde hat ja bereits ein entsprechendes Amtshilfeersuchen gestellt. Zuvor werden Kreis, Gemeinde und Polizei aber versuchen, zu deeskalieren und eine einvernehmliche Lösung zu erreichen.“

Obwohl das Camp seit 1. September illegal ist, wurde es bislang nicht geräumt. Das liegt daran, dass sich Kreis und Gericht zuletzt auf eine Stillhaltezusage geeinigt hatten.  Der Kreis hat dem Gericht zugesagt, auf Zwangsmaßnahmen wie eine Räumung zu verzichten, bis das Gericht über den Eilantrag entschieden hat. Das ist laut Bürgermeister Häckel nun offenbar geschehen.

Bürgermeister wollte schnelle Räumung durch die Polizei

Häckel hatte sich schon vor Tagen eine schnelle Räumung des Lagers gewünscht, als er am Freitag auf Facebook verkündet hatte, das Lager von der Polizei räumen lassen zu wollen. Dazu habe er ein entsprechendes Amtshilfeersuchen an die Polizei gestellt. Dass ein Vollzugshilfeersuchen zur Räumung des Rathausparks eingegangen war, bestätigte Sandra Otte, Sprecherin der Polizeidirektion in Flensburg am Freitagmittag auf Nachfrage von shz.de.

Offiziell war das Camp nur bis zum 31. August genehmigt und musste dann aufgelöst werden.

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