Lübeck: Flucht vor Kontrolle

Roller-Fahrer flieht vor Polizei mit Tempo 70 durch 30er-Zone

Roller-Fahrer flieht vor Polizei mit Tempo 70 durch 30er-Zone

Roller-Fahrer flieht vor Polizei mit 70 durch 30er-Zone

SHZ
Lübeck
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Die Haltesignale der Streifenwagen-Besatzung ignorierte der 34-Jährige und flüchtete zunächst auf seinem Roller. Foto: Franziska Kraufmann/dpa

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Der Grund, warum der 34-Jährige am späten Donnerstagabend flüchtete, wurde den Beamten später schnell klar.

Ein Rollerfahrer war am späten Donnerstagabend Ziel einer im Polizeijargon genannten „anlassunabhängigen Kontrolle“ einer Streifenwagenbesatzung – die Überprüfung des Zweiradfahrers gestaltete sich jedoch anders als geplant: Als die Beamten gegen 23 Uhr in der Mecklenburger Straße in Lübeck-Schlutup den Rollerfahrer per Lichtsignal am Polizeiauto zum Anhalten bewegen wollten, bog der Lübecker nach links in die Karlsruher Straße ein, drehte sich dabei zum Streifenwagen um und gab Gas.

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Mit rund 70 Km/h verfolgte der Streifenwagen den mindestens gleich schnell fahrenden Roller durch die 30er Zone der Karlsruher Straße. Auch das Einschalten von Blaulicht und Martinshorn ignorierte der 34-Jährige zunächst. Doch nach kurzer Verfolgung hielt der Rollerfahrer am rechten Fahrbahnrand an und stieg von seinem Gefährt.

Nicht nur der Roller gab Grund zur Beanstandung

Bei der folgenden Überprüfung wurde den Beamten schnell das Verhalten des Mannes klar: Der Lübecker war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, sein Roller war nicht zugelassen und das angebrachte Kennzeichen gehörte nicht zu dem Fahrzeug. „Ferner bestand der Verdacht von Betäubungsmittelkonsum bei dem Fahrzeugführer“, sagte ein Polizeisprecher.

Der 34-Jährige willigte einem Urintest auf dem Polizeirevier ein. Dieser reagierte positiv auf Abbauprodukte von Amphetaminen. Diese hatte der Rollerfahrer eigenen Angaben nach am vorangegangenen Wochenende konsumiert. Die Entnahme einer Blutprobe war die weitere Konsequenz.

Lange Liste von Vergehen

Doch damit nicht genug: Es besteht der Verdacht auf die Begehung gleich einer Reihe von Straftatbeständen, darunter die Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauch und das Fahren ohne Fahrerlaubnis. „Des Weiteren ist er verdächtig, durch das Fehlen einer Zulassung, das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit und das Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln entsprechende Ordnungswidrigkeiten begangen zu haben“, so der Sprecher weiter.

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