Energiewende und Landschaft

So will SH den Ausbau von Solarparks besser steuern

So will SH den Ausbau von Solarparks besser steuern

So will SH den Ausbau von Solarparks besser steuern

SHZ
Kiel
Zuletzt aktualisiert um:
Ökologisch oder touristisch wertvolle Gebiete sollen für den Bau großer Photovoltaik-Flächen tabu sein. Foto: Grafikfoto

Diesen Artikel vorlesen lassen.

Neue Regeln sollen Bürgen die Angst vor zugepflasterten Landschaften nehmen. Wertvolle touristische Gebiete sollen geschützt werden.

Das Innenministerium reagiert auf wachsende Sorgen um das Landschaftsbild: Gegen Ende des Jahres will Ressortchefin Sabine Sütterlin-Waack „moderate Steuerungsmechanismen“ für die Ausweisung neuer Solarparks einführen.

„Natürlich brauchen wir die Anlagen zum Gelingen der Energiewende. Aber wir wollen sie dort errichten lassen, wo Natur und Umwelt möglichst wenig zusätzlich beeinträchtigt werden“, betont die CDU-Politikerin. Dazu lässt sie den Landesentwicklungsplan (LEP) nachschärfen. Er regelt in groben Zügen, welche Flächen im Land wozu genutzt werden können.

Unterm Strich 42 Prozent der Landesfläche sollen demnach auf keinen Fall für Photovoltaik in Frage kommen. Es handelt sich um rund 670.000 Hektar. „Damit verbleiben ausreichend Räume, um Solar-Freiflächenanlagen errichten zu können“, bilanziert die Landesplanung im Innenministerium.

Sütterlin-Waack stellt fest: „Die Gemeinden haben dabei im Rahmen ihrer Planungshoheit eine hohe Verantwortung. Die Vorgaben im LEP sollen die Kommunen dabei so gut wie möglich unterstützen und lenken, ohne sie über Gebühr einzuschränken.“

Kein Standort ohne Flächennutzungsplan

Grundsätzlich von Photovoltaikplatten frei bleiben müssen künftig ökologisch hochwertige Flächen und solche, die im landesweiten Biotop-Verbundsystem Schutzgebiete untereinander vernetzen. Gleiches gilt für Schwerpunkträume für Tourismus und Erholung.

Sie erstrecken sich überwiegend entlang der Küsten. An Stellen, die dort etwa durch Straßen, Bahntrassen oder Gewerbegebiete vorbelastet sind, gilt das Photovoltaik-Verbot allerdings nicht. Zudem spart der LEP bestimmte Grünachsen im besonders dicht besiedelten Umland von Kiel, Lübeck und Hamburg von Solarparks aus.

Die Ausweisung von Solarparks sorgt vor allem auf dem Land zunehmend für Kontroversen. Das Innenministerium betont: Automatisch hat kein Investor oder Landeigentümer einen Anspruch darauf, Photovoltaikanlagen durchzusetzen. Nur dort, wo Gemeinden dies in ihren Flächennutzungs- und Bebauungsplänen vorsehen, können Solarparks entstehen.

Konzepte möglichst für jedes Amt im Land

„Die Gemeinden sollten sich frühzeitig Gedanken machen, wo und wie viele Photovoltaik-Anlagen sie für sinnvoll halten“, rät die Innenministerin. „Am besten tun sie dies gemeinsam mit ihren Nachbargemeinden und möglichst unabhängig von Investorendruck.“ Die Landesplanung empfiehlt, dass die Kommunalpolitik auf Amtsebene potenzielle Solarflächen ermittelt und daraus dann abgestimmt eine Auswahl treffen.

Hilfreich sei auch eine frühzeitige und transparente Information über mögliche Vorhaben, ergänzt die Ministerin. „Das schafft Vertrauen. Wenn solche Informationen erst im formalen Verfahren erfolgen, empfinden die Bürger das häufig als zu spät“, weiß die CDU-Politikerin.

Erstmal sind versiegelte Flächen an der Reihe

Priorität sollen die Kommunen laut LEP-Änderung Solarparks einräumen, die „in städtebaulicher Anbindung“ entstehen.

Bevorzugt soll das Augenmerk auf bereits versiegelten brachliegenden Flächen, ehemaligen Deponien oder Streifen entlang von Autobahnen, Bundesstraßen oder Schienen liegen. Entlang solcher Verkehrsachsen dürfen Photovoltaik-Parks höchstens einen Kilometer lang sein. Sie sind dort auf bis zu 200 Metern Breite für Investoren besonders attraktiv, weil das Erneuerbare-Energien-Gesetz dort eine Einspeisevergütung verspricht – wie auch auf schon versiegelten Flächen.

Nach vorläufiger Einschätzung der Landesplanung liegt von den bisher beantragten Solarparks „der ganz überwiegende Teil“ außerhalb der geplanten Ausschlussgebiete.

Mehr lesen