Bundestagswahl 2021

SSW zurück im Bundestag: Gekommen, um zu bleiben?

SSW zurück im Bundestag: Gekommen, um zu bleiben?

SSW zurück im Bundestag: Gekommen, um zu bleiben?

SHZ
Flensburg
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Stefan Seidler zieht in den Bundestag ein, als erster SSW-Abgeordneter seit Hermann Clausen im Jahr 1949. Foto: Michael Staudt/shz.de

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Der neu gewählte Bundestag hat so viele Abgeordnete wie nie zuvor. Der SSW ergatterte einen der 735 Sitze. Nach einer Wahlrechtsreform dürfte es für die Partei der dänischen Minderheit etwas schwieriger werden.

Zwischen 30.000 und 50.000 Stimmen müsse man wohl holen, um sicher einen Sitz im Bundestag zu erhalten, und das sei ein realistisches Ziel. Mit dieser Aussage sind der SSW und sein Flensburger Spitzenkandidat Stefan Seidler in den Wahlkampf 2021 gezogen. Die Prognose stellte sich als zutreffend heraus. 55.300 Wähler in Schleswig-Holstein gaben dem SSW ihre Zweitstimme. Für die Partei, die von der 5-Prozent-Sperrklausel befreit, hätten rund 30.000 Stimmen ausgereicht, um eines der 735 Mandate zu erringen.

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Allerdings: Dass der Bundestag so groß ist, liegt an den zahlreichen Überhang- und Ausgleichsmandaten. Regulär soll der Bundestag nur 598 Abgeordnete haben. Seit Jahren ringen die Parteien um eine Wahlrechtsreform, die sicherstellen soll, dass es bei dieser Zahl bleibt oder sie zumindest nur unwesentlich überschritten wird.

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Ein kleineres Parlament bedeutet auch: Es sind mehr Stimmen pro Abgeordneten-Mandat nötig. Bei dieser Wahl wären es rechnerisch wohl rund 36.000 Stimmen gewesen. Grundlage ist ein Berechnungsverfahren namens Sainte-Laguë.

Verändertes Berechnungsverfahren

Für den SSW bedeutet das: Auch im Falle einer Wahlrechtsreform hätte er gute Chancen, in vier Jahren erneut in den Bundestag einzuziehen.

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Das war nicht immer so selbstverständlich. Bisher war der SSW erst ein einziges Mal im Bundestag vertreten. Das war nach der allerersten Bundestagswahl 1949. Danach reichte es nicht mehr. Nach 1961 hatte die Partei die Bundespolitik aufgegeben und sich voll auf Landes- und Kommunalebene konzentriert.

Dass es jetzt wieder für den Bundestag gereicht hat, liegt nicht nur daran, dass die Partei heute wieder mehr Wähler erreicht als in früheren Jahrzehnten, sondern auch daran, dass seit 2009 die Berechnungsverfahren für die Sitzverteilung verändert wurde. Bis dahin galt das D’Hondt-Verfahren, das große Parteien bevorzugt.

Würde dieses Verfahren heute noch angewandt, wäre der SSW knapp gescheitert. Für ein Abgeordnetenmandat wären gut 58.000 Stimmen nötig gewesen, also rund 3000 mehr, als die Partei tatsächlich erhalten hat.

Ohne Überhang- und Ausgleichsmandate wäre der SSW dann völlig chancenlos gewesen. Bei einem Bundestag mit 598 Abgeordneten wären mehr als 70.000 Wählerstimmen nötig gewesen.

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