Flugplatz Husum-Schwesing

Sturzflug durch Zaun zum Bundeswehr-Gelände bei illegalem Autorennen auf vereister Bahn

Sturzflug durch Zaun bei illegalem Autorennen

Sturzflug durch Zaun bei illegalem Autorennen

SHZ
Schwesing
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Jürgen Wollenweber, einer der Flugleiter auf dem Tower des Flugplatzes, zeigt die Schäden. Dieses massive, mit Ketten und Schlössern gesicherte Tor durchbrach das Auto mit Sicherheit mit hoher Geschwindigkeit. Es muss im Frontbereich beschädigt sein. Foto: Herbert Müllerchen/shz.de

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Beim „Eistanz“ geriet alles außer Kontrolle: Massive Schäden verursachten Autofahrer bei einer Wettfahrt über Weihnachten auf dem Flugplatz Husum-Schwesing.

Illegale Rennen haben ein oder mehrere Autofahrer auf der Startbahn, den Rollbahnen und dem Vorfeld des Flughafens Husum-Schwesing veranstaltet. Erkannt wurde das Anfang der Woche bei einer Kontrolle der Flächen. Hasso von Dammann, Geschäftsführer der Flughafen Husum GmbH, wies die Polizei bei seiner Anzeige auf eindeutige Fahrspuren hin: Die Spuren von steilen Kurven, Driften und Brems-Manövern seien in den Schnee- und Eisreisten zu sehen.

Wie im Flug aufs Militärgelände

Das muss sich zwischen dem 23. Dezember, 15.30 Uhr, und dem 25. Dezember abgespielt haben, berichtet von Dammann gegenüber shz.de. „Die haben dort wilde Sau gespielt und schließlich offenbar die Kontrolle verloren.“ Mindestens ein Fahrzeug soll in das massive Tor gekracht sein, das die 1450 Meter lange zivile Startbahn vom Bundeswehrgelände trennt. Verankerungen im Boden seien herausgerissen, Ketten und Schlösser, mit denen das Tor gesichert war, abgetrennt worden, bevor das Fahrzeug auf dem militärischen Teil des Flugplatzes gelandet war. Der wird allerdings nicht mehr fliegerisch genutzt.


Die bislang unbekannten Täter schafften das Fahrzeug weg, verschlossen das Tor provisorisch, hoben die zerbrochenen Teile von Warntafeln auf und entfernten sie sorgfältig. „Die konnten den Ort gut aufräumen“, erzählt Hasso von Dammann voller Ironie.

Das betroffene Gefährt dürfte ziemlich beschädigt sein. Gesichert werden konnten Reifenprofile, die seiner Ansicht nach auf ein schweres Fahrzeug schließen lassen. Zur Sicherheit seien alle am Flugplatz benutzten oder abgestellten Fahrzeuge untersucht worden, wobei weder Schäden und noch das Fehlen eines Fahrzeugs festgestellt werden konnte.


Da es sich um ein nicht-öffentliches Gelände handelt, spricht Dammann „nur“ von einer Sachbeschädigung und vermeidet den Begriff Unfallflucht. Aber eines werde auf jeden Fall geprüft, ob es sich nicht um einen fahrlässigen Eingriff in den Luftverkehr handelt. Schilder weisen, so erklärt er, die Betriebsflächen aus und bestimmen ein Betretungsverbot, das sicher auch das Befahren verbiete. Denn die dadurch entstehenden unregelmäßigen Eis- und Schneespuren seien für landende Flugzeuge eine große Gefahr.


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