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Umweltverbände Nabu und BUND klagen erneut gegen A20-Elbtunnel

Umweltverbände Nabu und BUND klagen erneut gegen A20-Elbtunnel

Umweltverbände klagen erneut gegen A20-Elbtunnel

Henning Baethge/shz.de
Kiel
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Protestplakat vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig: Demnächst wird hier erneut in Sachen A20 verhandelt. Foto: Hendrik Schmidt

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Zweite Klage gegen die neue Baugenehmigung für den A20-Elbtunnel: Nach dem Betreiber der Elbfähre Glückstadt-Wischhafen ziehen nun auch Umweltschützer vor Gericht. Sie sehen Klimaschutzvorschriften verletzt.

Die Umweltorganisationen Nabu und BUND gehen auch gegen die neue Baugenehmigung für den A20-Elbtunnel bei Glückstadt juristisch vor. Wie deren schleswig-holsteinische Landesverbände am Montag mitteilten, haben sie beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gemeinsam Klage gegen den sogenannten Planfeststellungsbeschluss des Landes eingereicht. Sie beanstanden, dass Schleswig-Holstein „die klimaschädlichen Auswirkungen der A20 vernachlässigt hat“.

Nabu-Landeschef Ingo Ludwichowski sagte, der A20-Weiterbau von Bad Segeberg bis nach Westerstede in Niedersachsen gehöre „zu den klimaschädlichsten Autobahnprojekten in ganz Deutschland“. Daher sehe man das Projekt „besonders kritisch“. Das betreffe „nicht nur die erhebliche Inanspruchnahme von Mooren“, sondern auch „den klimaschädlichen Verbrauch von erheblichen Betonmengen“. Gerade bei dem sechs Kilometer langen Tunnel unter der Elbe sei „dieses Problem besonders zentral“.

Nabu und BUND hatten schon vor sieben Jahren Erfolg

Die beiden Naturschutzverbände hatten vor sieben Jahren bereits die erste Baugenehmigung für den schleswig-holsteinischen Teil des A20-Tunnels in Leipzig zu Fall gebracht. Die Richter erklärten die Genehmigung damals für rechtswidrig, weil ein zugehöriger Bericht über die Folgen des Tunnelbaus für die Wasserqualität in der umliegenden Region fehlerhaft war. Den aber hat die von Bund und Land beauftragte Projektfirma Deges inzwischen gründlich überarbeitet. Klimaschutz spielte bei dem damaligen Urteil keine Rolle.

Der Klimaschutz hat inzwischen mehr Gewicht

Inzwischen allerdings hat der Klimaschutz durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts deutlich mehr Gewicht bekommen. Daher versprechen sich die Umweltverbände auch diesmal einen Erfolg ihrer Klage. Sie ist bereits die zweite gegen die neue Baugenehmigung: Auch der Betreiber der Elbfähre Glückstadt-Wischhafen ist nach Leipzig gezogen, weil er sich durch den Tunnel in seiner Existenz gefährdet sieht, aber trotzdem keine Entschädigung zu erhalten droht.

Minister Madsen kritisiert Umweltverbände

Der Kieler Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen bedauerte die erneute Klage der Umweltorganisationen. „Wir suchen seit Jahren den Dialog mit den Naturschutzverbänden – und am Ende stehen meist trotzdem Klagen“, sagte er. Allerdings zeigte er sich zuversichtlich, dass die von seinem Amt für Planfeststellung erteilte Baugenehmigung vor Gericht Bestand haben wird. „Wir sind überzeugt“, sagte der parteilose Minister, „dass die Deges sämtliche gerichtsrelevanten Aspekte sauber und sehr gründlich untersucht und das Amt für Planfeststellung alle Interessen zutreffend abgewogen hat.“

Für den Bau des Tunnels bedeuten die beiden neuen Klagen zunächst keine zusätzliche Verzögerung – denn der darf ohnehin erst beginnen, wenn auch die beiden Anschlussstücke im Norden zur A23 und im Süden zum Kreuz Kehdingen rechtskräftig genehmigt sind. Und das wird voraussichtlich später der Fall sein, als das Urteil wegen der erneuten Klage fallen wird.

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