Illegales Train-Riding

Verrückte Tat: Mann fährt auf Marschbahn-Dach mit

Verrückte Tat: Mann fährt auf Marschbahn-Dach mit

Mann fährt auf Marschbahn-Dach mit

SHZ
Klanxbüll
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Der Train-Rider klemmte sich zwischen zwei Wagen (Symbolbild der Marschbahn). Foto: Arndt Prenzel/SHZ

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Das hätte tödlich enden können. Ein junger Mann ist auf dem Dach der Marschbahn ab Klanxbüll in Richtung Niebüll auf dem Dach mitgefahren.

Das hätte tödlich enden können. Ein junger Mann ist auf dem Dach der Marschenbahn ab Klanxbüll in Richtung Niebüll  mitgefahren. Augenzeugen berichteten, dass der Zug an der Ausweichstelle Lehnshallig zum Halten gekommen sei.

Dort sei der Täter vom Dach gesprungen und habe versucht zu fliehen. Die Polizei, die mit großen Aufgebot vor Ort war, bestätigt den Einsatz. „Die Mitteilung vom Vorfall ist gegen 13.45 Uhr erfolgt“, sagt Hanspeter Schwarz, Sprecher der Bundespolizei. Hinweise habe es durch das Zugpersonal gegeben.

Zug wurde angehalten

Im Zug sei man sich schnell überein gekommen, den Zug der Marschbahn in der Ausweichstelle langsam zum Halten zubringen, um das Menschenleben nicht zu gefährden. Dort trafen rechtzeitig Beamte der Landes- und Bundespolizei ein, die Feuerwehren aus Emmelsbüll und Horsbüll waren ebenfalls da.

Zudem kam ein Rettungswagen und der Notarzt. Bei dem „Trainrider“ wurden geringe Mengen an Rauschmitteln gefunden. Eine Blutprobe wurde veranlasst. Im Zug wurden ein Rad und ein Rucksack sichergestellt. Es erfolgt eine Anzeige.

Train-Riding ist illegal

Train-Riding/Surfing ist in Deutschland grundsätzlich illegal. In der Regel erhebt die Polizei Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr. Geahndet wird das S-Bahn-Surfen gemäß § 315 Strafgesetzbuch (StGB) mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis maximal zehn Jahren.

In minderschweren Fällen kann auch ein milderes Urteil erlassen werden. Beim Train-Riding geht es darum, sich an einem fahrenden Zug festzuklammern. In der Regel klettern die Jugendlichen während der Fahrt aus dem Fenster oder einer Tür und halten sich mit den Füßen abstützend an der Dachkante der Bahn fest.

Üblich ist auch das Aufspringen auf den Zug, wenn dieser im Bahnhof anfährt. Im aktuellen Fall gelangte der Täter über einen Poller im Bahnhof Klanxbüll auf das Zugdach.

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