Urlaub an der Ostsee in SH

Von Wohnraum zu Ferienwohnung: So soll eine Umnutzung in Kappeln verhindert werden

Von Wohnraum zu Ferienwohnung: So soll Umnutzung verhindert werden

Von Wohnraum zu Ferienwohnung: Umnutzung verhindern

Rebecca Nordmann/shz.de
Kappeln
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Im Ostseeresort Olpenitz ist die Nutzung als Ferienhaus vorgesehen und auch genehmigt. Foto: Einar Maschmann/shz.de

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Das Ziel ist klar: Die Zahl der Ferienwohnungen soll in Kappeln nicht weiter steigen. Dazu bedient sich die Politik eines Instruments, dessen Umsetzung allerdings so aufwendig ist, dass ihr jetzt die Zeit wegläuft. Deshalb soll nun zunächst...

Dass das Verhältnis des Wohnraums für Einheimische und für Gäste droht, sich in eine zumindest komplizierte Richtung zu drehen, ist in Kappeln schon lange kein Geheimnis mehr. Das spüren vor allem diejenigen, die auf der Suche nach einer Wohnung oder einem Haus zum Dauerwohnen sind: Die Preise ziehen an.

Zahl der Ferienwohnungen in Kappeln besser regulieren

Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hatte der Bauausschuss bereits im vergangenen Jahr ausgelotet, wie sich die Zahl der Ferienwohnungen besser regulieren lässt. Das Resultat: B-Pläne sollen eben diese Regulierung ermöglichen – zumindest in Bereichen, in denen bislang keine B-Pläne existieren. Denn: Dieses Instrument erlaubt Angaben zur Zulässigkeit oder eben Unzulässigkeit von Urlaubsunterkünften.

Anders in der Innenstadt: Hier gibt es den B-Plan Nr. 34, der allerdings bislang auch keine Aussagen zur möglichen Ferienwohnungsnutzung enthält. Er soll daher entsprechend geändert werden.

Anträge auf Nutzungsänderung

Bis all das passiert ist, laufen im Rathaus weiterhin Anträge von Eigentümern auf, die ihre Wohnung in der Innenstadt als Ferienwohnung anmelden und nutzen möchten. Diese Anträge wurden bislang zurückgestellt, weil man auf die Rechtskraft der B-Plan-Änderung warten wollte. Allerdings: Diese Zurückstellungen sind offenbar nicht unbefristet gültig, vielmehr sind sie auf ein Jahr begrenzt. Im Bauausschuss erklärte Bauamts-Mitarbeiterin Elke von Hoff dazu: „Die ersten Zurückstellungen laufen daher bald aus.“

Veränderungssperre soll Zeit gewinnen

Daher soll nun zunächst ein anderes Mittel greifen – nämlich die Veränderungssperre. Sie soll es ermöglichen, dass bis zur Rechtskraft der B-Plan-Änderung für den Innenstadtbereich keine Anträge auf Nutzungsänderung für eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus genehmigt werden können.

Elke von Hoff erklärte dazu: „Damit gewinnen wir Zeit, um die Bestandsaufnahme für die B-Plan-Änderung wirklich voranzutreiben.“ Diese ist als erster Schritt erforderlich, um zu wissen, wie viele Ferienwohnungen bereits existieren, welche davon genehmigt und welche ungenehmigt sind. Das Planungsbüro, das diese Aufgabe übernehmen soll, ist laut Verwaltung inzwischen beauftragt, das Verfahren habe sich aber als sehr aufwendig und zeitintensiv entpuppt.

Zeitliche Begrenzung auf zwei Jahre

Die Veränderungssperre ist wiederum ebenfalls zeitlich begrenzt, nämlich auf zwei Jahre, kann aber bei Bedarf um ein Jahr verlängert werden.

Und: Bauanträge im Innenstadtbereich des B-Plans Nr. 34, die keine Ferienwohnnutzung zum Ziel haben, sind von der Veränderungssperre nicht betroffen.

Einstimmig und ohne große Diskussion empfahl der Bauausschuss dieses Vorgehen der Stadtvertretung zur Annahme.

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