Verhaltensregeln

Was ist zu tun, wenn man an den Festtagen von Corona erwischt wird?

Was ist zu tun, wenn man an den Festtagen von Corona erwischt wird?

Was ist zu tun, wenn man an den Festtagen von Corona hat?

SHZ
Eutin
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Dem Gesundheitsamt in Eutin müssen Corona-Infektionen per E-Mail mitgeteilt werden. Foto: Achim Krauskopf/shz.de

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Bei einem positiven Corona-Test sind Insolation und eine Mitteilung an das Gesundheitsamt vorgeschrieben.

Dem Virus sind Feiertage bekanntlich egal. Und was ist zu tun, wenn man über Weihnachten, zwischen den Festtagen oder zum Jahreswechsel positiv auf das Covid-19-Virus getestet wird oder sogar an Corona erkrankt? Auf jeden Fall gilt, wie Annika Sommerfeld von der Kreisverwaltung Ostholstein mitteilt, eine sogenannte Absonderungspflicht.

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„Betroffene Personen haben sich dann unverzüglich zu isolieren und den Kontakt zu anderen Personen zu meiden. Bei positiven Selbst- oder Schnelltests ist ein PCR-Test vornehmen zu lassen. Die Isolation ist bis zum Bekanntwerden des PCR-Testergebnisses beizubehalten. Ist das PCR-Testergebnis negativ, ist keine Isolation mehr erforderlich.“

Weise der Test eine Corona-Infektion nach, ist das Testergebnis einschließlich des Namens und der Erreichbarkeit der getesteten Person ist per E-Mail dem Fachdienst Gesundheit mitzuteilen. Er hat die E-Mail-Adresse buergertelefon-oh@kreis-oh.de

Das Gesundheitsamt nehme später Kontakt zu den Infizierten auf. Dies könne aufgrund der hohen Auslastung unter Umständen ein paar Tage dauern.

Weitere Informationen und Verhaltensempfehlungen befinden sich auf der Internetseite des Kreises Ostholstein: www.kreis-oh.de

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