Glücksritter mit Metalldetektor

Wie das Archäologische Landesamt gegen illegale Schatzsucher vorgeht

Wie das Archäologische Landesamt gegen illegale Schatzsucher vorgeht

Wie das Landesamt gegen illegale Schatzsucher vorgeht

SHZ
Silberstedt
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Fur die Suche nach Kulturgut brauchen Sondengänger eine Genehmigung. Foto: dpa

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Immer wieder suchen Glücksritter mit Metalldetektoren illegal nach Schätzen aus der Vergangenheit. Das Archäologische Landesamt lässt Fundstellen bewachen, bildet aber auch Sondengänger aus.

Vor wenigen Tagen bekam ein Mann aus Silberstedt, der in der Nähe von Schwabstedt wertvolle archäologische Schätze ausgegraben hatte, Besuch von der Polizei. Mit einem Metalldetektor soll der Mann unter anderem Silbermünzen aus der Zeit zwischen dem elften und 17. Jahrhundert und einen 3800 Jahre alten Bronzedolch entdeckt und ausgegraben haben. Er muss nun mit einer Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Landesdenkmalschutzgesetz rechnen, denn diese Art der Suche ist illegal.

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Ärger mit Schatzsuchern

Das Archäologische Landesamt in Schleswig hat schon seit Jahrzehnten Ärger mit Schatzsuchern, die versuchen, ihre Funde zu Geld zu machen. Bei den historische Funden handelt es sich um Kulturgüter, für deren Suche eine Genehmigung erforderlich ist. Mit dieser Regelung soll vermieden werden, dass Glücksritter auf der Suche nach Gold und Silber wertvolle Spuren aus unserer Vergangenheit zerstören. Die Archäologen müssen allerdings feststellen, dass die illegale Suche immer mehr an Beliebtheit gewinnt. Gute Metalldetektoren sind problemlos für relativ wenig Geld im Internet zu erstehen, und die Suche wird durch Schatzsucher-Serien im Fernsehen weiter angeheizt. Das zieht viele Menschen an, die keine Skrupel haben und sich schnelles Geld versprechen.

Bei Ebay darf Kulturgut nicht mehr verkauft werden

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Die Vermarktung der illegalen Fundstücke ist in den vergangenen Jahren zwar schwieriger geworden, weil unter anderem Ebay den Verkauf oder die Versteigerung von Kulturgut nicht mehr zulässt, aber es gibt Internetforen, in denen sich die Szene der Glücksritter austauscht und Fundstücke anbietet.

Illegale Schatzsucher machen Archäologen die Arbeit schwer

Was das für die Arbeit der Archäologen bedeutet, hat das Landesamt auf seiner Internetseite dargestellt, auf der den Sondengängern ein Extra-Kapitel gewidmet wird. „Ein ungeschulter Sondengänger gräbt einem vielversprechenden Metallsignal auf einem Acker nach und bemerkt dabei gar nicht, dass er sich auf einem Urnenfriedhof der Eisenzeit befindet. Ein zu tiefer Spatenstich und eine metallene Grabbeigabe wird aus ihrem Zusammenhang gerissen. Der im Boden verbleibende Rest der Bestattung wird dadurch seines vielleicht wichtigsten Fundes beraubt und verliert dadurch einen erheblichen Teil seiner Aussagekraft – so als würde aus einem Buch die wichtigste Seite herausgerissen. Je nach Erhaltungszustand wird der Fund eventuell gar nicht erkannt.“

Landesamt lässt Fundstellen bewachen

Um sich gegen solche Eingriffe zu wehren, lässt das Landesamt eigene Grabungsstelle sogar bewachen, wenn es Grabräuber vermutet. So wurde beispielsweise auch 2011 verfahren, nachdem in Husby nach ersten Funden ein königlicher Hof aus der Zeit der Besiedlung (erste Hälfte des siebten bis ins 13. Jahrhundert) vermutet wurde. Das Geld für weitere Grabungen musste erst noch beschafft werden, deshalb berichtete der Archäologe Dr. Thorsten Lemm über die Funde in der Zeitung und hielt Vorträge. Die Informationen aber lockten damals auch ungebetene Gäste an. Deshalb wurde das Gelände überwacht.

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Kurse und Lizenzen für ausgebildete Sondengänger

Das wirksamste Instrument der Archäologen ist die Schulung von Sondengängern. In regelmäßig stattfindenden Kursen lernen Interessierte, archäologische Funde trotz schlechten Erhaltungszustands zu erkennen und einzuordnen, eine sachgerechte Bergung vorzunehmen oder einzuschätzen, wann ein Externer hinzugezogen werden muss. Die lizenzierten Sondengänger arbeiten eng mit dem Landesamt zusammen, bekommen auch die Erlaubnis, in sensiblen Bereichen zu arbeiten und können sich auf Nachfrage ausweisen. So können die Ehrenamtler ihr Hobby legal ausüben und leisten zudem noch einen wichtigen Beitrag bei der Erforschung unserer Vergangenheit.

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