Justiz
Cum-Ex-Schlüsselfigur scheitert am Bundesverfassungsgericht
Cum-Ex-Schlüsselfigur scheitert am Bundesverfassungsgericht
Cum-Ex-Schlüsselfigur scheitert am Bundesverfassungsgericht
Diesen Artikel vorlesen lassen.
Steueranwalt Hanno Berger gilt als Architekt der Cum-Ex-Deals. Gegen seine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung wehrt er sich in allen Instanzen. Doch Karlsruhe wies ihn ab.
Hanno Berger hat im Kampf gegen eine lange Haftstrafe wegen schwerer Steuerhinterziehung vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage erlitten. Er gilt als Schlüsselfigur der Cum-Ex-Geschäfte. Eine Verfassungsbeschwerde von Berger, die sich gegen das frühere Verwerfen seiner Revision durch den Bundesgerichtshof (BGH) richtete, sei nicht zur Entscheidung angenommen worden, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe mit. «Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht hinreichend begründet worden ist.»
Das Landgericht Bonn hatte Berger im Dezember 2022 wegen drei Fällen von besonders schwerer Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von acht Jahren und zur Rückzahlung von 13,7 Millionen Euro verurteilt. Seine Revision dagegen scheiterte im Herbst vor dem Bundesgerichtshof (BGH), das Urteil ist rechtskräftig. Daraufhin legte Berger, der als treibende Kraft im Cum-Ex-Steuerskandal in Deutschland gilt, Verfassungsbeschwerde am Bundesverfassungsgericht ein - und scheiterte nun abermals.
Rechtsweg für Berger in Deutschland ausgeschöpft
Berger habe eine Verletzung seines Verfahrensgrundrechts auf ein faires Verfahren geltend gemacht, so das Bundesverfassungsgericht, es fehle aber «an einer hinreichenden Darlegung der verfassungsrechtlichen Maßstäbe». Auch der Argumentation, die angegriffenen Entscheidungen verletzten ihn in seinem Verfahrensgrundrecht auf rechtliches Gehör, folgte das Gericht nicht. Eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter sei ebenfalls nicht hinreichend dargelegt.
Bis zu 15 Jahren Haft stehen im Raum
Unabhängig vom Bonner Urteil hat das Landgericht Wiesbaden im Mai 2023 eine Haftstrafe von acht Jahren und drei Monaten gegen Berger verhängt wegen anderer Cum-Ex-Fälle. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Berger wehrt sich auch dagegen. Sollte auch das Wiesbadener Urteil rechtskräftig werden, können beide Urteile verrechnet werden. Damit drohen Berger maximal 15 Jahre Haft - tatsächlich dürften es aber deutlich weniger werden.
Berger gilt als Wegbereiter dafür, dass die Cum-Ex-Deals im großen Stil betrieben wurden. Berger pries die Geschäfte bei Banken und Reichen als rechtssichere Steueroptimierung an, beriet bei der Konstruktion und verdiente Millionen daran. Später floh «Mr. Cum-Ex» vor der Justiz in die Schweiz, bis er im Februar 2022 nach Deutschland ausgeliefert wurde.
Bei den Steuerdeals wurden Aktien mit und ohne Dividendenansprüche zwischen Investoren hin- und hergeschoben. Am Ende des Verwirrspiels erstattete der Fiskus Steuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Lange war unklar, ob Cum-Ex-Deals illegal waren. Erst 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen. 2021 entschied der Bundesgerichtshof, dass die Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind. Der Steuerschaden in Deutschland mit Cum-Ex wird auf mindestens zehn Milliarden Euro geschätzt.