Wettbewerb

Staubsaugerfirmen scheitern mit Millionenklage gegen EU

Staubsaugerfirmen scheitern mit Millionenklage gegen EU

Staubsaugerfirmen scheitern mit Millionenklage gegen EU

dpa
Luxemburg
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Staubsauer in einem Elektromarkt. Foto: Armin Weigel/dpa

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Hat die EU beutellosen Staubsaugern durch rechtliche Vorgaben einen Wettbewerbsnachteil verschafft? Ein Gericht sieht keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Das Gericht der Europäischen Union hat eine Millionenklage von Staubsaugerfirmen gegen die EU-Kommission zurückgewiesen.

Das Gericht der EU stellte am Mittwoch fest, dass die Kommission weder die Grenzen ihres Ermessens «offenkundig und erheblich» überschritten noch die Grundsätze der Gleichbehandlung und der guten Verwaltung «hinreichend qualifiziert» verletzt habe. Der Hersteller Dyson und weitere Kläger hatten die EU-Kommission auf Schadenersatz von bis zu 303,2 Millionen Euro verklagt (Rechtssache T-127/19).

Sie begründeten die Forderungen unter anderem damit, dass die EU-Kommission mit einer Verordnung beutellose Staubsauger gegenüber traditionellen Beutelstaubsaugern benachteiligt habe. Dies habe die Klägerinnen dabei eingeschränkt, Geschäfte zu tätigen und fair mit Wettbewerbern zu konkurrieren.

Dyson war zuvor erfolgreich vor Gericht gegen eine EU-Verordnung vorgegangen, die es erlaubte, die Energieeffizienz von Staubsaugern mit leerem Behälter und somit nicht unter realen Bedingungen zu bestimmen. Das britische Unternehmen Dyson, das beutellose Staubsauger verkauft, sah sich deswegen ungerecht behandelt. Denn der Stromverbrauch einiger Staubsauger steige, je voller der Beutel sei.

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