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Drohmail an Sachbearbeiterin kostet 50 Tage Freiheitsentzug

Drohmail an Sachbearbeiterin kostet 50 Tage Freiheitsentzug

Drohmail an Sachbearbeiterin kostet 50 Tage Freiheitsentzug

Apenrade/Aabenraa
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Justitia
Als mildernden Umstand sah es das Gericht an, dass die Drohungen nicht von Angesicht zu Angesicht ausgesprochen wurden. Foto: Pixabay

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Ein 41-jähriger Einwohner der Kommune Apenrade hat offensichtlich ein aufbrausendes Gemüt. Er musste sich schon einmal für ein ähnliches Vergehen vor Gericht verantworten. Der Apenrader hat aber dazugelernt.

„Du verdienst es nicht zu leben, und es ist gerade mein größter Wunsch, dass du und alle anderen in deiner Position getötet werden.“ Eine E-Mail mit diesem Wortlaut hat einem 41-jährigen Mann aus der Kommune Apenrade eine Haftstrafe von 50 Tagen eingebracht.

Geschrieben hatte er diese Worte und weitere Beleidigungen, garniert mit jeder Menge Schimpfwörtern, am 25. Februar an seine Sachbearbeiterin im Apenrader Jobcenter und zwar unmittelbar, nachdem er wutentbrannt ein Treffen mit ihr vorzeitig abgebrochen hatte. Die Mail hatte er allerdings an die Haupt-E-Mail-Adresse des Jobcenters geschickt, weshalb auch andere Mitarbeiter des Hauses die Drohmail sahen.

Mail an die Polizei weitergeleitet

Die namentlich genannte Sachbearbeiterin hatte den Vorfall nicht selbst zur Anzeige gebracht. Eine besorgte Kollegin hatte die Mail direkt an die Polizei weitergeleitet, die die Ermittlungen gegen den 41-Jährigen aufnahm.

Der E-Mail-Schreiber ist bereits einmal für ein ähnliches Vergehen mit dem Gesetz in Konflikt geraten, weshalb das Urteilsmaß mit 50 Tagen im höheren Segment angesiedelt ist.

Allerdings hat es das Gericht als mildernden Umstand angesehen, dass der 41-Jährige diesmal die Drohungen per E-Mail verschickt und nicht von Angesicht zu Angesicht ausgesprochen hat, schreibt „jv.dk“.

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