Jollenhafen Loddenhoi

Schlagabtausch geht hinter den Kulissen weiter

Schlagabtausch geht hinter den Kulissen weiter

Schlagabtausch geht hinter den Kulissen weiter

Paul Sehstedt
Apenrade/Aabenraa
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Der seit Jahren umstrittende Sportboothafen in Loddenhoi Foto: Anke Haagensen

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Gegner des Jollenhafens drängen die Kommune auf Wiederaufnahme des ruhenden Verfahrens. Die Verwaltung will die Entscheidung der Küstenbehörde abwarten.

Nicht nur der Herbst zieht mit seinen Naturgewalten über den umstrittenen kleinen Jollenhafen am Strand von Loddenhoi (Loddenhøj) hinweg. Auch die Gegner der Anlage ruhen nicht und haben bei der Schiedsstelle (Ankestyrelsen) eine Klage eingereicht gegen die Entscheidung der Kommune Apenrade, die Sachbearbeitung eines Flächennutzungsplanes für den Strand auszusetzen, bis eine Entscheidung der Küstenbehörde (Kystdirektoratet KDI) vorliegt. Die Kläger verweisen darauf, dass die Kommune laut Plangesetz ihr Verfahren unabhängig von anderen Instanzen durchführen muss.

In einem Antwortschreiben an Jacob Pedersen, dem Anwalt der Hafengegner, erläutert Tom Wienke, Sekretariatsleiter der Technischen Verwaltung, den Standpunkt der Kommune: „Der Entwicklungsausschuss hat auf seiner Sitzung am 12. August beschlossen, die Sachbearbeitung von der Entscheidung der Küstenbehörde abhängig zu machen. Die Kommune bestreitet nicht, dazu verpflichtet zu sein, jenen Teil der Hafenanlage, die sich an Land befindet, zu legalisieren.“

Die Begründung

Die Kommune führt drei Punkte an, die sie dazu bewegt hat, das Verfahren vorerst ruhen zu lassen: Zum einen ist die Grenze, welcher Teil der Hafenlanlage im Seeterritorium und welcher Teil sich an Land befindet, unklar. Außer dem Parkplatz befinden sich eine Jollenrampe und eine Slipanlage sowohl an Land als auch im Wasser. Um diesen Sachverhalt klären zu können, muss die Entscheidung des KDI in Bezug auf den Jollenhafen abgewartet werden. Zum zweiten hat die Küstenbehörde erkennen lassen, erst zum Ende dieses und Anfang nächsten Jahres einen Entschluss zu fassen. Drittens sieht die Kommune keinen Handlungszwang, da die Anlage bereits gebaut ist und keine schwerwiegenden Argumente wie zum Beispiel die Rücksicht auf Nachbarn oder die Umwelt dagegensprechen, das Verfahren einstweilig ruhen zu lassen, so Tom Wienke.

Küstenbehörde nicht zuständig

Jacob Petersen weist die Begründungen der Kommune zurück: „Ich verstehe die Antwort dahingehend, dass die Kommune sich nicht im Klaren darüber ist, was in ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Außer dem Parkplatz liegen sowohl die Slipanlage als auch der westliche Teil der Südmole sowie eine Steinpflasterung an Land und gehören daher zweifellos (in die Verantwortung, Anm. Red.) der Kommune. Ein Abwarten der Entscheidung der Küstenbehörde kann nicht anerkannt werden, da diese keine Planungszuständigkeit hat. Sollten der Kommune Informationen über die Vorgänge an Land fehlen, muss sie sich laut Gesetz an den Bauherren oder alternativ an den Grundbesitzer wenden. In diesem Fall ist die Kommune der Grundbesitzer.“

Handlungszwang besteht

Dass kein Handlungszwang besteht, bestreitet der Anwalt. Seinen Worten nach verschlimmert sich der Zustand von Strand und  Küste durch die veränderten Strömungsverhältnisse, die der Hafenbau mit sich geführt hat, je länger die Anlage besteht. Pedersen dokumentiert außerdem, dass vom Bauherren am Strand große Felsblöcke, Bänke und sonstige Gegenstände angebracht worden sind, für die weder die Küstenbehörde noch die Kommune eine Genehmigung erteilt haben. „Die Kommune hätte schon längst die Felsblöcke entfernen müssen, da sie sich außerhalb der Bebauungsfläche und innerhalb der Strandschutzzone (Strandbeskyttelseslinje) befinden“, kritisiert Jacob Pedersen das Verhalten der Kommune.

„Der Nordschleswiger“ konnte Tom Wienke für eine Stellungnahme nicht erreichen.

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