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Blitzer: Einsatzfahrzeuge müssen keine Strafe mehr zahlen

Blitzer: Einsatzfahrzeuge müssen keine Strafe mehr zahlen

Blitzer: Einsatzfahrzeuge müssen keine Strafe mehr zahlen

Ritzau/kj
Kopenhagen
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Einsatzfahrzeuge riskieren nicht länger eine Geldstrafe für zu schnelles Fahren, wenn sie zu schnell an einem Blitzer vorbeifahren. Foto: Mads Claus Rasmussen/Ritzau Scanpix

Die neue Lösung stellt sicher, dass Einsatzfahrzeuge keine Geldstrafen mehr erhalten, wenn sie zu schnell an sogenannten Starenkästen vorbeifahren.

Bisher hat es Geldstrafen für Krankenwagen oder Feuerwehrautos gegeben, wenn sie zu schnell an einen der automatischen Geschwindigkeitserfassungs-Geräte der Straßenverwaltung – auch als Starenkasten bekannt – vorbeifuhren.

Die Reichspolizei hat nun eine Lösung gefunden, die sicherstellt, dass die Einsatzfahrzeuge in dem Fall aussortiert werden. Dies gibt die Polizei in einer Pressemitteilung angegeben.

Anhand der Fotos aussortiert

Insbesondere werden Fälle aussortiert, bei denen anhand des aufgezeichneten Bildes festgestellt werden kann, dass es sich um ein Einsatzfahrzeug handelt. In diesen Fällen wird keine Geldstrafe verhängt.

„Es ist eine pragmatische und praktische Lösung, die die entstandenen Unannehmlichkeiten löst“, sagt Christian Berthelsen vom Nationalen Straßenverkehrszentrum der Reichspolizei in der Pressemitteilung.

Angst vor Fahrverbot

Die Lösung wird vom dänischen Bereitschaftsdienst, Danske Beredskaber, gut aufgenommen.

Laut Bjarne Nigaard, Leiter des Sekretariats des dänischen Bereitschaftsdienstes, gab es keine Krankenwagenfahrer, der wegen eines Starenkastens mit einer Geldstrafe belegt wurden oder ihren Führerschein verloren haben.

Trotzdem war es ein tägliches Problem, dass die Fahrer geblitzt wurden. Viele hatten Angst, ob sie den Führerschein verlieren und damit ihren Job.

„Diese Zweifel sind wirklich unglücklich, wenn es darum geht, jemandem so schnell wie möglich zu helfen. Dadurch fahren Menschen unbewusst nicht so schnell, wie sie eigentlich könnten“, sagt Bjarne Nigaard.

Stichproben durchführen

Mit der Lösung besteht das Risiko, dass ungerechtfertigte Geschwindigkeitsüberschreitungen durch Einsatzkräfte keine Geldstrafe auslösen. Die Polizei hat beschlossen, Stichproben bei den Fällen durchzuführen, um zu prüfen, ob es sich um eine Unfallfahrt gehandelt hat.

Bisher gilt die Lösung nicht für die Polizei, sondern nur für die anderen Rettungsdienste wie Krankenwagen, Feuerwehren und Notärzte. Dies liegt daran, dass in Bezug auf Unfallfahrten eine Änderung in der Justizverwaltung erforderlich ist, bevor die neue Lösung auch für die Polizei gelten kann.

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