Kriminalität

Sechs Monate Haft für Polizisten wegen Lampendiebstahls

Sechs Monate Haft für Polizisten wegen Lampendiebstahls

Sechs Monate Haft für Polizisten wegen Lampendiebstahls

cvt/Ritzau
Kopenhagen
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Das Kopenhagener Polizeipräsidium („Politigården“). Foto: Nils Meilvang/Ritzau Scanpix

Zwei Polizisten sind am Freitag in einem kuriosen Fall schuldig gesprochen worden. Sie haben Lampen aus dem Polizeipräsidium gestohlen, meint das Gericht. Die Beamten wollen in Berufung gehen.


Ein 46-jähriger Polizist muss für sechs Monate ins Gefängnis, weil er nach Auffassung des Kopenhagener Stadtgerichts Designerlampen im Wert von 310.000 Kronen aus dem Kopenhagener Polizeipräsidium gestohlen hat.

Der Richter kam zu dem Schluss, dass es nachgewiesen ist, dass der Beamte, der rund 20 Jahre im Polizeidienst ist, die kostbaren Aage Rafn-Lampen gestohlen hat.

Drei weitere Männer waren angeklagt, darunter ein 62-jähriger ehemaliger Kollege des Polizisten. Er wurde zu 40 Tagen Haft auf Bewährung verurteilt. Die beiden anderen Mitangeklagten bekamen Strafen von jeweils 60 Tagen Haft auf Bewährung.

 

Einer der gestohlenen Kronleuchter. Foto: Handout Politiklagemyndighed

Der Hauptangeklagte hat zu keinem Zeitpunkt geleugnet, die Lampen verkauft zu haben, leugnete jedoch vor Gericht, die fünf Tischlampen und drei Kronleuchter gestohlen zu haben. Eine der Tischlampen habe er auf dem Dachboden seines Elternhauses gefunden. Sie habe seinem Vater gehört, der sie seinerzeit von einem Fußballkameraden erhalten habe, der im Polizeipräsidium beschäftigt war.

Die übrigen Lampen habe er von einem Freund gekauft, der einige Umzugskartons mit Lampen auf einem Recyclinghof gefunden habe.

Die Tischlampen mit Kupfergestell und matt weißem Glasschirm sind von Aage Rafn speziell für das Polizeipräsidium entworfen worden.

Das Gericht befand den Polizisten auch schuldig, drei Art Deco-Kronleuchter gestohlen zu haben, die jeweils einen Wert von 40.000 bis 65.000 Kronen haben sollen.

Die verurteilten Polizisten legten umgehend Berufung gegen das Urteil ein. Ob auch die beiden Mitangeklagten dies tun, ist noch nicht bekannt.

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