Ferienhausvermietung

Rechtsstreit gegen Novasol: Es gelten die AGB zum Zeitpunkt der Buchung

Rechtsstreit gegen Novasol: Es gelten die AGB zum Zeitpunkt der Buchung

Es gelten die AGB zum Zeitpunkt der Buchung

Apenrade/Berlin
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Die Corona-Beschränkungen ließen deutsche Touristen nicht nach Dänemark kommen. Einige Ferienhausmieter haben sich einen Anwalt genommen, weil sie sich ungerecht behandelt fühlen. Foto: Visit Danmark

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Aufgrund der Grenzschließung konnten deutsche Touristen ihr gemietetes Ferienhaus nicht erreichen. Ein Anwalt aus Berlin hat daraufhin Beschwerde beim dänischen Verbraucherschutzbeauftragten eingelegt – mit Erfolg.

Deutsche Touristen, die ein Ferienhaus in Dänemark gebucht hatten, kamen im Frühjahr 2020 nicht über die Grenze. Verbraucherschützer verwiesen in dieser Zeit auf unterschiedliches Recht (deutsches und dänisches) und rieten, Umbuchungen anzunehmen, da das dänische Recht eine Erstattung der bereits gezahlten Miete aufgrund höherer Gewalt nicht vorsehe.

Hans-Oluf Meyer, Anwalt aus Berlin mit nordschleswigschen Wurzeln und Spezialist für internationales Recht, vertritt rund 100 Kunden, die beim Ferienhausanbieter Novasol Ferienhäuser gebucht hatten und ihre bereits bezahlte Miete zurückfordern.

Vergangenes Jahr hat der Anwalt eine Beschwerde beim dänischen Verbraucherschutzbeauftragten (Forbrugerombudsmand) eingelegt, indem er das Augenmerk auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Novasol legt.

Hinweis auf die AGB aus dem Jahr 2019

Wie der Anwalt dem „Nordschleswiger“ berichtet, liegt nun eine Antwort vor, aus der hervorgeht, „dass allein die AGB als vereinbart angesehen werden können, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorlagen. Somit gelten für Buchungen, die im Jahr 2019 getätigt wurden, allein die AGB, die zum Zeitpunkt im Jahre 2019 bekannt waren“.

Laut Hans-Oluf Meyer hat „Novasol bis heute zum Frust Hunderter Kunden aber diese nicht zugänglich gemacht und allein auf die neueren AGB aus dem Jahre 2020 verwiesen.“

Der dänische Verbraucherschutzbeauftragte habe Novasol nun aufgefordert, auf die richtigen AGB aus dem Jahre 2019 hinzuweisen.

Bedingungen gelten für einen bestimmten Zeitraum

In den AGB von vor der Corona-Krise heißt es in der Klausel 15.6: „Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für Buchungen mit Anreise im Zeitraum 12.01.2019 bis 11.01.2020.“ Weiter geht es mit Klausel 15.7: „Die Buchung eines Ferienobjekts mit Anreise im Zeitraum ab 11.01.2020 wird auf der Grundlage von Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewickelt, die erst im Januar 2020 vorliegen werden.“

Aufgrund des eingegrenzten Anwendungsbereichs der AGB „werden für die Buchungen aus dem Jahre 2019 dann keine AGB gelten“, so Meyer. Diese Meinung vertritt laut dem Anwalt auch der dänische Verbraucherschutzbeauftragte.

Hans-Oluf Meyer sieht gute Chancen, dass seine Kunden nun endlich ihr Geld zurückbekommen können.

Novasol: Gäste im Einklang mit Mietbedingungen behandelt

Aus einem Statement von Novasol geht hervor, dass die Beschwerde beim Verbraucherschutzbeauftragten eingegangen ist. Novasol bekräftigt, dass die Kunden in Übereinstimmung mit den Mietbedingungen behandelt werden:

„Novasol kann bestätigen, dass beim dänischen Verbraucherschutzbeauftragten (Forbrugerombudsmanden) eine Beschwerde von einem deutschen Anwalt eingereicht wurde, in der es um unsere angebliche Verwendung falscher Mietbedingungen gegenüber unseren Gästen geht. Novasol hat dem Verbraucherschutzbeauftragten gegenüber bestätigt – wie wir es zuvor auch direkt gegenüber dem Anwalt getan haben – dass alle unsere Gäste immer in Übereinstimmung mit den Mietbedingungen behandelt werden, wie sie veröffentlicht und vom Gast zum Zeitpunkt der Buchung akzeptiert wurden. Etwaige Unklarheiten in dieser Hinsicht wurden behoben, und der Verbraucherschutzbeauftragte hat die Untersuchung ohne Maßnahmen abgeschlossen“, heißt es in einem schriftlichen Kommentar der Ferienhausvermittlung.

Der Artikel wurde am 26. März um das Statement von Novasol ergänzt.

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