Kriminalität
Betrügerin Britta Nielsen darf Pensionsansprüche behalten
Betrügerin Britta Nielsen darf Pensionsansprüche behalten
Betrügerin Britta Nielsen darf Pensionsansprüche behalten
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Nach Medienberichten hat das Östliche Landesgericht entschieden, dass die 66-Jährige, die wegen 117 Millionen Kronen erschwindelten Geldes verurteilt wurde, ihre Rente behalten darf.
Die wegen Betruges verurteilte Britta Nielsen darf anders als vom Kopenhagener Gericht geurteilt, ihre Pensionsansprüche doch behalten.
Das hat laut Zeitung „Ekstra Bladet“ am Mittwoch das Östliche Landesgericht entschieden.
Die heute 66-Jährige wurde im Februar 2020 zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Sie hatte über ein Zeitraum von 25 Jahren mithilfe ihres Postens bei der Sozialbehörde insgesamt 117 Millionen Kronen aus der Staatskasse gestohlen.
Sie nahm das Urteil damals an und verzichtete darauf, in Berufung zu gehen.
Nielsens Anwalt sagte zu „Ekstra Bladet“: „Insgesamt muss festgestellt werden, dass Britta und ich gewonnen haben und Søik den Rechtsstreit verloren hat.“
Søik steht für „Statsadvokaten for Særlig Økonomisk og International Kriminalitet“ und ist die Polizei für Wirtschaftskriminalität.
Laut Schneider gebe es einen Gläubigerschutz für den Pensionsfonds, der nicht einfach ausgesetzt werden könne, weil es Søik so möchte.
Im Dezember vergangenen Jahres entschied das Stadtgericht, dass Søik die beiden privaten Renteneinsparungen von Britta Nielsen bei Nordea beschlagnahmen könne. Ekstra Bladet schrieb damals, dass die Einsparungen ungefähr 900.000 Kronen betragen.