Blaulicht

Erstmals Strafe für Verstoß gegen das Vermummungsverbot

Erstmals Strafe für Verstoß gegen das Vermummungsverbot

Erstmals Strafe für Verstoß gegen das Vermummungsverbot

cvt/Ritzau
Hørsholm
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In Hørsholm geriet eine junge Frau mit Kopfbedeckung in Streit mit einer anderen Frau. Das rief die Polizei auf den Plan – die nun gegen beide ermittelt.

Am Mittwoch ist in Dänemark das viel diskutierte Vermummungsverbot in kraft getreten. Zwei Tage später wurde es erstmals relevant. Wie die Polizei von Nordseeland mitteilt, sei eine mit einem Niqab bekleidete Frau auf einer Rolltreppe im Einkaufszentrum Hørsholm Midtpunkt in einen Streit mit einer anderen Frau geraten. Ob es dabei um ihre Kleidung ging, ist bisher nicht bekannt.

„Sie schubsten einander etwas, und es entwickelte sich weiter“, berichtet Wachleiter David Borchersen. „Während der Keilerei ging der Niqab ab, aber als wir ankamen, hatte sie ihn wieder an“, berichtet er.

Beide Frauen wurden wegen Störung der öffentlichen Ordnung angezeigt, die 28-Jährige zudem wegen Verstoßes gegen das Vermummungsverbot. „Sie bekam auch zu wissen, dass sie entweder den Niqab ausziehen oder sich aus dem öffentlichen Raum fernhalten soll. Sie entschied sich für letzteres“, so Borchersen.

Die Polizei fotografierte die Frau mit Niqab und sicherte sich Material aus der umfangreichen Videoüberwachung im Einkaufszentrum. Unter anderem, um festzustellen, ob die andere Frau der 28-Jährigen  absichtlich den Niqab abgerissen hat. „Es war wohl kaum bewusst, dass sie das tat und wir rufen selbstverständlich in keiner Weise zu Selbstjustiz auf“, so der Wachleiter.

Der Niqab-Trägerin wird in Kürze ein Strafmandat über 1.000 Kronen wegen Verstoßes gegen das Vermummungsverbot zugeschickt. Verweigert sie die Zahlung, kommt der Fall vor Gericht.

Das Vermummungsverbot sieht vor, dass alle Bekleidungsgegenstände, die das Gesicht verdecken, an öffentlichen Orten verboten sind, außer es handelt sich um „anerkennungswürdige Vorhaben“.

Das Verbot umfasst somit Burkas, Niqabs, Sturmhauben, bestimmte andere Mützen, Tücher, Masken, Helme, Ganzkörper-Bekleidungen und falsche Bärte.

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