Staatsbürgerschaft

Mehr Südschleswiger können nun Dänen werden

Mehr Südschleswiger können nun Dänen werden

Mehr Südschleswiger können nun Dänen werden

Kopenhagen
Zuletzt aktualisiert um:
Dannebrog
Für Mitglieder der dänischen Minderheit wird es etwas einfacher, die dänische Staatsangehörigkeit zu erhalten. Foto: Pixabay

Mitglieder der dänischen Minderheit, die in Dänemark wohnen und Dänen werden möchten, werden es zukünftig etwas leichter haben, die Staatsbürgerschaft zu beantragen.

Die sozialdemokratische Regierung Dänemarks hat mit den Parteien Venstre, Dänische Volkspartei, Konservative und Liberale Allianz am 24. Januar vereinbart, die Anforderungen für die dänische Staatsangehörigkeit für dänisch gesinnte Südschleswiger zu ändern. Dies teilte das Ausländer- und Integrationsministerium mit.

Bislang können nur dänisch gesinnte Südschleswiger mit Wohnsitz in Dänemark die dänische Staatsangehörigkeit erlangen, wenn sie in Südschleswig geboren wurden.

Zukünftig gilt die Regel für die genannte Volksgruppe auch für diejenigen, die in Südschleswig nicht geboren, aber aufgewachsen sind. Die neue Regel tritt am 1. Februar dieses Jahres in Kraft.

Vereinfachte Regeln für Südschleswiger

Der zuständige Minister Mattias Tesfaye (Sozialdemokraten) führte zu diesem Thema aus, dass die dänische Minderheit in Südschleswig historisch betrachtet ein Teil Dänemarks sei. Tesfaye:

„Ich denke, es ist ganz natürlich, dass dänisch gesinnte Südschleswiger, die gern dänische Staatsbürger werden möchten, eine Möglichkeit erhalten sollen, die Staatsbürgerschaft auf vereinfachtem Weg zu beantragen. Es ergibt keinen Sinn, dass dieser vereinfachte Weg nur für Südschleswiger gilt, die in Südschleswig geboren wurden. Diese Regeln sollten für alle Südschleswiger gelten, die dort aufgewachsen sind.“

Kein Dänisch-Nachweis für Südschleswiger

Personen, die die dänische Staatsbürgerschaft erhalten möchten, müssen unter anderem ihre dänischen Sprachkenntnisse dokumentieren. Mitglieder der dänischen Minderheit in Südschleswig, die dänische Schulen besuchten und am dänischen Leben teilnahmen, sind von dem Nachweis ausgenommen;  für sie gelten die genannten vereinfachten Regeln.

Dänisch gesinnte Südschleswiger benötigen der Nachrichtenagentur Ritzau zufolge zudem keine permanente Aufenthaltserlaubnis. Ebenso müssen sie keinen Einbürgerungstest (indfødsretsprøve) ablegen – wenn sie die genannten Bedingungen nachweisen können.

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