Urteil

Aktive Sterbehilfe: Gericht verhängt Bewährungsstrafe

Aktive Sterbehilfe: Gericht verhängt Bewährungsstrafe

Aktive Sterbehilfe: Gericht verhängt Bewährungsstrafe

Ritzau/hm
Svendborg
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Foto: DPA

Zwei pensionierte Ärzte halfen Menschen, sich zu töten. Doch aktive Sterbehilfe ist in Dänemark verboten. Beide mussten sich vor Gericht verantworten. Am Mittwoch kam das Urteil.

Das Svendborger Gericht hat zwei pensionierte Ärzte wegen aktiver Sterbehilfe schuldig gesprochen. Der 76-jährige Svend Lings erhielt 40 Tage Haft auf Bewährung, der 83-jährige Frits Schjøtts 14 Tage auf Bewährung. Die Bewährungszeit beträgt ein Jahr. Dies teilt das Gericht auf seiner Homepage mit. In das Urteil flossen das Alter und die persönlichen Umstände der Beklagten ein.

Lings war in den vergangenen Monaten in den Medien präsent, seiner Meinung nach sollte aktive Sterbehilfe in Dänemark erlaubt werden, bisher ist sie verboten. Nach eigener Aussage hat er zehn Menschen geholfen, sich zu töten.

Nach Überzeugung des Gerichts haben sich beide in einem Fall schuldig gemacht. Schjøtts hatte zugegeben, rezeptpflichtige Medikamente einem Mann verschrieben zu haben, zu dem Lings den Kontakt hergestellt hatte. Letzteren befand das Gericht zudem für schuldig, eine Frau beraten zu haben, wie Selbstmord vollzogen werden kann.

In Dänemark ist aktive Sterbehilfe strafbewehrt mit Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren; in Holland, Belgien und in der Schweiz ist sie es nicht.

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