Artenschutz
Seltene Schmetterlinge seit 1. März unter Schutz gestellt
Seltene Schmetterlinge seit 1. März unter Schutz gestellt
Seltene Schmetterlinge seit 1. März unter Schutz gestellt
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Seit dem 1. März ist es nicht länger erlaubt, bedrohte Schmetterlingsarten zu fangen. Ein Übertreten des Verbots kann mit Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft werden.
34 seltene und bedrohte Arten dänischer Schmetterlinge werden jetzt unter verschärfte Schutzmaßnahmen gestellt. Seit dem 1. März ist es verboten, sie einzufangen, aufzubewahren und zu verkaufen.
Dies gilt für Arten mit exotischen Namen wie Rotklee-Bläuling, Brauner Eichen-Zipfelfalter, Kleiner Eisvogel, Schwalbenschwanz, Weissbindiges Wiesenvögelchen und Brauner Feuerfalter.
Geldstrafe oder Gefängnis drohen
Übertritt man das Verbot, riskiert man eine Geldstrafe. In besonders schweren Fällen droht sogar bis zu einem Jahr Gefängnis.
Das teilt Umweltministerin Lea Wermelin (Soz.) mit.
„Mitten in einer Umweltkrise, in der sich Schmetterlinge auf dem Rückzug befinden, können wir selbstverständlich nicht zulassen, dass empfindliche und bedrohte Schmetterlinge gefangen und gesammelt werden“, sagt sie in einem Kommentar.
Fast die Hälfte bereits auf der Roten Liste
Die aktuelle Rote Liste über bedrohte Tiere und Pflanzen enthält fast die Hälfte der jetzt geschützten Schmetterlinge. Ein Eintrag auf der Roten Liste bedeutet, dass die Schmetterlingsarten entweder regional ausgestorben oder bedroht sind, oder dass es nicht möglich war, die notwendigen Daten zu beschaffen.
„Es erfordert eine enorme Kraftanstrengung, wenn unsere Natur wieder auf die Beine kommen soll. Deshalb habe ich die Idee des WWF Weltnaturfonds für ein Verbot gerne aufgegriffen als einen Schritt auf dem Weg dahin, künftig besser auf Dänemarks Natur Acht zu geben“, fügt Lea Wermelin hinzu.
Es erfordert eine enorme Kraftanstrengung, wenn unsere Natur wieder auf die Beine kommen soll.
Lea Wermelin (Soz.), Umweltministerin
Schmetterlingssammler von Polizei gestellt
Vor einem Jahr haben zwei dänische Schmetterlingssammler aus Randers und Aalborg Geldstrafen in Höhe von 10.000 und 12.000 Kronen erhalten, nachdem sie über Jahrzehnte hinweg seltene und bedrohte Schmetterlingsarten in einer ganzen Reihe an Ländern eingefangen haben.
Die zwei Männer wurden von der norwegischen Polizei überführt, als sie im Juli 2019 versuchten, im Jotunheimen den unter Artenschutz gestellten Roten Apollo Schmetterling zu fangen.
Bereits eine ganze Reihe an Schmetterlingsarten ausgerottet
Bo Øksnebjerg, Generalsekretär beim Weltnaturfonds, bezeichnet es als sehr gute Nachricht, dass der Schutz der auf der Roten Liste stehenden sowie der gefährdeten Schmetterlingen endlich in die Tat umgesetzt worden ist. „Wir haben in den vergangenen Jahrzehnten eine ganze Reihe an hübschen und einmaligen Schmetterlingen verloren. Dass diese Arten jetzt unter Naturschutz stehen, wird in jedem Falle zu einem besseren Schutz dieser Arten und ihren Lebensräumen führen. Das weiß man von vergleichbaren Schutzmaßnahmen für Amphibien, Reptilien und Orchideen“, sagt Bo Øksnebjerg.
Unberührte Natur zur Rettung gefährdeter Bestände
„Unberührter Wald und die Beweidung mit großen Säugetieren kann die Lebensräume seltener Schmetterlingsarten wiederherstellen, so dass die Bestände gerettet werden können, bevor es zu spät ist“, fügt Bo Øksnebjerg hinzu.
Sofern man privater Besitzer einer Sammlung Schmetterlinge ist, die einen oder mehrere der 34 Arten enthält, muss man nachweisen, dass diese vor dem Inkrafttreten des Verbots eingefangen wurden.