Silvester-Tipps

Sicher mit Feuerwerk umgehen

Sicher mit Feuerwerk umgehen

Sicher mit Feuerwerk umgehen

Ritzau/hm/gn
Dänemark
Zuletzt aktualisiert um:
Feuerwerk ist in der Entfernung schön; in der Nähe jedoch gefährlich. Foto: Mads Claus Rasmussen/Ritzau Scanpix

Alle Jahre wieder nähert sich der Jahresabschluss mit Böllern und Raketen – und alle Jahre wieder werden Menschen durch Feuerwerkskörper verletzt. Urlauber, die nach Dänemark fahren, sollten bei dem Thema vor allem eines beachten.

Seit Sonntag, 15. Dezember, bis einschließlich 31. Dezember darf in Dänemark legal Feuerwerk über den Verkaufstresen gehen. Doch bereits bevor eine einzige Rakete den Besitzer wechselte und den dänischen Nachthimmel erleuchten konnte, hatte die Sicherheitsbehörde jüngst 145.000 Feuerwerksartikel vom Markt genommen, weil diese, so die Behörde, nicht den Regeln entsprochen hätten.

Raketen, Batterien und andere Feuerwerkskörper fielen bei Tests der Behörde durch – 100.000 mehr als im vergangenen Jahr. In den vergangenen  zwei Wochen wollte die Behörde 240 Kontrollen durchführen. Der zuständige Erwerbsminister, Simon Kollerup, unterstrich, Feuerwerk sei ein wichtiger Teil des Silvesterfestes, aber auch kein Spielzeug, sondern ein gefährliches Pulver. Er stellt strengere Strafen in Aussicht, sollten Betriebe der Branche wiederholt negativ auffallen.

Unfälle mit Feuerwerk 2018

Im vergangenen Jahr gab es 225 registrierte Unglücke mit Feuerwerkskörpern. Die meisten dieser Unglücke, nämlich 178, geschahen Jungen und Männern im Alter von 15 bis 35 Jahren; 47 waren Frauen und Mädchen. 61 Kinder unter 15 Jahre kamen zu Schaden. 30 Personen verletzten sich schwer.

Feuerwerk: Sicherheit geht vor

  • Gebrauchsanweisung schon vor dem Jahreswechsel bei ausreichender Helligkeit lesen.
  • Feuerwerkskörper nie offen in Rucksäcken oder den Jackentaschen transportieren.
  • Selbstgebaute und ungeprüfte Böller sind tabu.
  • Raketen nur senkrecht in den Himmel steigen lassen. Zum Abschuss der Raketen lieber einen Bierkasten mit leeren Flaschen nutzen, diese stehen sicher und können nicht umfallen wie eine Sektflasche. Raketen mit dem Wind und von Personen weg gewandt abfeuern. Niemals aus der Hand abfeuern.
  • Auf ausreichend Sicherheitsabstand zu Personen und brandempfindlichen Objekten achten (Richtwert: mindestens 20 Meter).
  • Feuerwerkskörper niemals direkt unter Bäumen, Vordächern oder Terrassen abfeuern.
  • Versager niemals wiederverwenden. Ausgenommen sind Feuerwerksbatterien oder Feuerwerke mit Ersatzzündung (Wartezeit von mindestens 15 Minuten einhalten).
  • Batterien sind generell sicherer als Raketen, aber auch Batterien neigen zum „Hüpfen“ und können daher bei schlechtem Untergrund und Stand umfallen. Batteriefeuerwerk steigt in eine Höhe bis 45 Meter. Da reicht der normale Sicherheitsabstand beim Umfallen nicht aus.
  • Batterien niemals auf den Kopf stellen.
  • Abgebrannte Feuerwerkskörper können noch lange glimmen und sich später unerwartet erneut entzünden. Eventuell mit einem Eimer Wasser löschen. Abgebrannte Feuerwerkskörper erst im erkalteten Zustand in den Restmüll geben.
  • Außerdem zum Jahreswechsel: Türen und Fenster zu – dann können die Raketen nicht ins Haus.
  • Feuerwerk ist nichts für alkoholisierte Menschen.

Im Jahr 2018 zog die Polizei 321 Kilogramm Feuerwerk von Privatleuten aus dem Verkehr, 50 Strafsachen wurden daraus. Vergangene Woche beschlagnahmte die Polizei 500 kg unsachgemäß gelagerte Feuerwerkskörper sowie gesetzeswidrige Kanonenschläge in Brøndby, die Polizei macht einen 45-Jährigen für die Gesetzesübertretungen verantwortlich. Der erheblichen Menge an Sprengstoff nahm sich der Munitionsräumdienst der Streitkräfte an.

Feuerwerksregeln

  1. Feuerwerkskörper dürfen in Dänemark vom 15. Dezember bis einschließlich 31. Dezember verkauft werden.
  2. Gezündet werden dürfen sie vom 27. Dezember bis einschließlich 1. Januar.
  3. Das Mindestalter für den Kauf von Silvesterfeuerwerk liegt bei 18 Jahren. Für Knallerbsen, Tischfeuerwerk und Wunderkerzen (Ganzjahresfeuerwerk) muss man 15 Jahre alt sein.
  4. Achtung Touristinnen und Touristen: Nur in Dänemark gekauftes Feuerwerk darf in Dänemark verwendet werden.
  5. Alle Feuerwerkskörper müssen ein CE-Zeichen haben, eine Bestätigung, dass diese die EU-Sicherheitsregeln erfüllen.
  6. Für Feuerwerksliebhaberinnen und -liebhaber: Höchstens fünf Kilo Pulver oder „Netto-Explosiv-Menge" (NEM) dürfen insgesamt aufbewahrt werden. Auf den geprüften Feuerwerkskörpern ist die NEM-Menge angegeben.
  7. Die Feuerwerkskörper sollten trocken und dunkel gelagert werden und nicht in der Nähe von elektrischen Apparaten und Wärmequellen.

    Quelle: sik
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