Reichgericht

Inger Støjberg beschloss Streichung von entscheidendem Satz

Inger Støjberg beschloss Streichung von entscheidendem Satz

Inger Støjberg beschloss Streichung von entscheidendem Satz

Ritzau/Walter Turnowsky
Kopenhagen
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Inger Støjberg kommt am Montag beim Reichsgericht an. Foto: Liselotte Sabroe / Ritzau Scanpix

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Entscheidend beim Reichsgerichtsverfahren gegen Inger Støjberg ist, dass eine Trennung von Asylpaaren nur mit Ausnahmen rechtens ist. Doch genau diese Passage ließ die damalige Ministerin aus einer Pressemitteilung entfernen. Am Montag sagte sie vor dem Gericht aus.

Die Kernfrage beim Reichsgerichtsverfahren gegen Inger Støjberg ist, ob sie als Ausländer- und Integrationsministerin eine ausnahmslose Trennung von Asylpaaren, bei denen der eine Partner minderjährig war, angeordnet hat. Oder ob sie anordnete, es solle eine individuelle Bearbeitung der Fälle stattfinden.

Ausschließlich letzteres ist nämlich legal. Bei der Bewertung dieser Frage sind vor allem zwei Dokumente zentral: ein internes Aktstück des Ministeriums vom 8. Februar 2016 und eine Pressemitteilung vom 10. Februar 2016.

Das Aktstück hat ein Ministersekretär Støjbergs gegengezeichnet. Hier steht, es könne in besonderen Fällen Ausnahmen von der Trennung geben. Es ist das wichtigste Argument der Verteidigung von Støjberg.

In der Pressemitteilung steht dagegen nichts von Ausnahmen. Sie wird von der Anklagebehörde als die eigentliche Anordnung aufgefasst, nach der sich im Anschluss die nachgeordneten Behörden gerichtet hätten.

Streit um Aktstück

Am Montag sagte Støjberg selbst vor dem Reichsgericht aus. Zunächst wurde sie von der Anklägerin Anne Birgitte Gammeljord befragt. Støjberg sagte aus, sie habe das Aktstück zum ersten Mal am 9. Februar gesehen. Sie habe es mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besprochen, und dann habe ihr Ministersekretär es in ihrem Namen gegengezeichnet.

„Wenn man als Minister ein Dokument gegengezeichnet hat, dann hat man den weiteren Ablauf nicht mehr in der Hand. Dann agiert das Ministerialsekretariat (departementet). Als Ministerin hat man die berechtigte Erwartung, dass die Notiz an jene kommuniziert wird, die Bescheid wissen müssen“, so die Aussage von Støjberg. Sie meint, damit werde deutlich, sie haben Ausnahmen angeordnet. 

Eine Beamtin hatte vor der Anordungskommission (instrukskommissionen) ausgesagt, das Aktstück sei nach der Pressemitteilung des darauffolgenden Tages „tot und beerdigt“ gewesen.

Verlangte Streichung

Am 10. Februar erörterte Støjberg mit den leitenden Beamten des Ministeriums einen Entwurf für die Pressemitteilung. In diesem Entwurf war ein Satz über mögliche Ausnahmen enthalten. Støjberg bestand darauf, dass dieser verschwindet: „Ja, ich habe die Entscheidung getroffen.“

Befragt, wieso sie darauf bestanden hatte, antwortet sie, sie habe die Möglichkeit der Ausnahmen in der Pressemitteilung nicht hervorheben wollen.

„Dann würden die Journalisten auf Christiansborg ja dies betonen“, so die Aussage der Ministerin.

Inger Støjberg muss am Dienstag und Mittwoch wieder aussagen.

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