Kriminalität

Ausgewiesene Kriminelle kehren unter anderem Namen zurück

Ausgewiesene Kriminelle kehren unter anderem Namen zurück

Ausgewiesene Kriminelle kehren unter anderem Namen zurück

jt/ritzau
Kopenhagen
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Justizminister Søren Pape Poulsen (Konservative). Foto: Scanpix

Die dänische Polizei kann bislang nur zusehen, wie ausgewiesene Kriminelle aus Rumänien unter anderem Namen nach Dänemark zurückkehren. Der Justizminister möchte nun eingreifen.

Die dänische Polizei kann bislang nur zusehen, wie ausgewiesene Kriminelle aus Rumänien unter anderem Namen nach Dänemark zurückkehren. Der Justizminister möchte nun eingreifen.

Anscheinend können kriminelle Rumänen, die aus Dänemark ausgewiesen wurden, leicht mit anderer Identität wieder einreisen. In ihrem Heimatland verschaffen sich diese ganz legal eine neue Identität und können so wieder ungehindert nach Dänemark zurückkehren. Erst wenn derjenige eine neue Straftat begeht und die Polizei die DNA oder Fingerabdrücke der Person überprüft, kann das Einreiseverbot auch auf die neue Identität übertragen werden.

Der dänische Justizminister, Søren Pape Poulsen (Konservative) möchte nun seinen Amtskollegen in Rumänien kontaktieren, um eine Lösung des Problems zu finden. „Es ist natürlich keine erfreuliche Situation, wenn unsere Polizei Probleme mit der Identifizierung von Personen mit Einreiseverbot erlebt”, sagt der Justizminister.

Die Problematik ist keine unbekannte. Schon vor drei Jahren berichtete die Tageszeitung Ekstra Bladet über ähnliche Verhältnisse.

EU-Bürger können frei durch die EU reisen, wenn diese im Besitz eines Passes oder eines nationalen Personalausweises sind. Kriminelle in Rumänien bekommen automatisch, nachdem diese eine Namensänderung im Heimatland beantragt haben, einen neuen Personalausweis, den sie dann für Reisen nach Dänemark verwenden können.

Dänemark ist eines der wenigen EU-Länder, das keine Personalausweise ausstellt.

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