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EU-Verteidigungsvorbehalt: Das Nein-Lager wächst

EU-Verteidigungsvorbehalt: Das Nein-Lager wächst

EU-Verteidigungsvorbehalt: Das Nein-Lager wächst

Ritzau/hm
Kopenhagen
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Am Sonntagabend debattierten die Chefinnen und Chefs der Folketingsparteien über den Verteidigungsvorbehalt. Foto: Philip Davali/Ritzau Scanpix

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Soll Dänemark sich vorbehaltlos in der EU-Militärzusammenarbeit engagieren? Am 1. Juni stimmen die Däninnen und Dänen darüber ab. Die Zahl der Unentschlossenen verringert sich – ebenso wie die der Personen, die den Vorbehalt abschaffen wollen, zeigt eine Umfrage.

Laut der neuesten Umfrage der Meinungsforschenden von Voxmeter nimmt die Zahl derjenigen zu, die den EU-Verteidigungsvorbehalt abschaffen wollen. In der repräsentativen Umfrage, vorgenommen zwischen dem 23. und 29. Mai, gaben 48 Prozent der 1001 Befragten an, für eine Abschaffung des EU-Verteidigungsvorbehalts zu stimmen. In der Umfrage zuvor waren es 46 Prozent.

Weniger Unentschlossene

An dem Vorbehalt festhalten wollen nun 31 Prozent, zuvor waren es 30. Der Anteil an Unentschlossenen ist in der letzten Umfrage von 25 auf nun 21 Prozent zurückgegangen.

Die dänische Regierung sowie eine breite Mehrheit im Folketing ist für die Abschaffung des EU-Verteidigungsvorbehalts. Gegen die Abschaffung sprechen sich die Dänische Volkspartei, die Neuen Bürgerlichen und die Einheitsliste aus. Die Abstimmung ist eine Folge des russischen Angriffskrieges in der Ukraine.

Vier Vorbehalte seit 1993

Der EU-Verteidigungsvorbehalt existiert seit 1992. Er hat zur Folge, dass sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung oder der Durchführung von EU-Aktionen oder Vereinbarungen beteiligt, die die Verteidigung betreffen.

Dänemark nimmt auch nicht an EU-Treffen teil, in denen militärische Operationen unter EU-Regie besprochen werden.

Das Königreich hat vier EU-Vorbehalte seit 1993 ausgesprochen. Es handelt sich neben dem Verteidigungsvorbehalt um einen Rechts-, Währungs- und EU-Staatsbürgerschaftsvorbehalt, wobei die EU-Staatsbürgerschaft vom Tisch und daher nicht mehr relevant ist.

Es ist das dritte Mal, dass mittels Volksabstimmung über einen dieser Vorbehalte entschieden wird. In einem Votum zum Euro im Jahr 2000 und dem Rechtsvorbehalt im Jahr 2015 sprachen sich die Bürgerinnen und Bürger gegen eine Aufhebung aus. Kein anderes EU-Mitglied hat einen Verteidigungsvorbehalt.

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