Gesetzesänderung

„Gnade“ für illegale ausländische Hunde

„Gnade“ für illegale ausländische Hunde

„Gnade“ für illegale ausländische Hunde

Kopenhagen
Zuletzt aktualisiert um:
Foto: Scanpix

Das dänische Parlament Folketing ändert das Hundegesetz: Hunde sollen nun ausgewiesen statt getötet werden.

Seit Jahren kursieren besonders in Deuschland unter Hundebesitzern, die oft mit ihren Vierbeinern zu Besuch oder auf Urlaub nach Dänemark kommen, Berichte über gnadenloses Vorgehen der dänischen Behörden gegen Hunde, auch wenn sie nur mal eben  „zugeschnappt“ haben  oder in Verdacht stehen, Kampfhunde  zu sein. Am vergangenen Montag hat das Folketing den Gesetzesentwurf von Umwelt- und Nahrungsmittelminister Esben Lunde Larsen (Venstre) behandelt, mit dem Bestimmungen des seit 1. Juli 2014 geltenden Hundegesetzes präzisiert werden – und vor allem ausländischen Hunden, deren Haltern nicht bekannt war, dass sie auf der Liste der 13 in Dänemark verbotenen Hunderassen stehen, deren Tötung hierzulande droht, die Ausreise samt Hund gestattet wird.

„Ich will abschaffen, dass ausländische, illegale Hunde automatisch getötet werden müssen, wenn der  Hundebesitzer ahnungslos  seinen Hund mit nach Dänemark gebracht hat. Wir können nicht erwarten, dass alle Ausländer unsere Regeln über unzulässige Hunde kennen. Sie können deshalb ihre Hunde in gutem Glauben eingeführt haben. Und deshalb dürfen diese Hunde nicht automatische eingeschläfert werden“, so  Lunde Larsen. In Dänemark sind 13 Hunderassen und Kreuzungen mit diesen illegal. Das Verbot gegen diese, unter anderem Pitbullterrier, Amerikanische Bulldogs und Staffordshire Terriere, bleibt bestehen.

Vor einigen Monaten war das Thema wieder in die Medien gekommen, weil ein in Dänemark illegaler Hund eines Italieners zum Todeskandidaten wurde.
Es wurde aber auch bekannt, dass die dänischen Behörden offenbar noch keine Jagd auf ausländische Kampfhunde gemacht hatten, denn es gibt bisher keine Tötung eines ausländischen Hundes mit Gefahrenpotenzial. Dabei sah das bisherige Gesetz keine „Gnade“ für illegale ausländische Vierbeiner  vor.

Für Unruhe hatten auch Bestimmungen im dänischen Hundegesetz gesorgt, die der Polizei die Kompetenz übertragen, über die Tötung eines Hundes zu entscheiden, der Menschen oder auch andere Hunde oder Tiere gebissen hat. Auch auf diesem Gebiet gibt es Klagemöglichkeiten. Mit der Gesetzesreform 2014 waren auch Liberalisierungen eingeführt worden. So dürfen seitdem nicht mehr streunende Hunde und Katzen von Grundbesitzern geschossen werden. Allerdings ist der Abschuss weiter erlaubt, wenn Hunde andere Haustiere angreifen.

Mehr zum Thema: Neues Gesetz schont ausländische Hunde

Mehr lesen